Zu Recht entsteht ein Denkmal für das Magdeburger Recht
Michael Ronshausen
Betritt man heute den historischen Teil der juristischen Bühne, wird man auch in Magdeburg regelmäßig mit dem französischen Code civil konfrontiert. Hierzulande, und auch heute noch besser bekannt unter dem Label des Code Napoléon, war das umfassende Gesetzeswerk am Anfang des 19. Jahrhunderts auch im Königreich Westphalen – und damit auch in Magdeburg – für wenige Jahre eine verbindliche, sprich eine verpflichtende und vor allem auch hochmoderne Angelegenheit. Entstanden ist das Rechtswerk allerdings nicht hierzulande, es entstand unter der Regie des kleinen großen Franzosenkaisers in Paris, wo es bis heute erheblichen Einfluss auf die geltenden Rechtsnormen hat.
Eine in seiner Bedeutungsschwere durchaus vergleichbare Kodifizierung eines öffentlichen Rechts entstand jedoch einstmals auch in Magdeburg, und genauso wie später der Code Napoléon errang auch dieses Gesetzeswerk – konkret im mittel- und osteuropäische Raum – zügig eine überregionale Bedeutung, so wie auch den Charakter der Ausschließlichkeit. Entstanden ist die im späten 12. Jahrhundert erstmals formulierte Rechtsnorm in Magdeburg, und bis heute ist sie in ihrem Namen – dem Magdeburger Recht – dauerhaft mit der Stadt verbunden. In vielen Orten des europäischen Ostens ist auch die Erinnerung an das Magdeburger Recht erhalten geblieben.
Noch heute finden sich dort Denkmäler, errichtet im Bewusstsein, schon sehr früh zu einer Gruppe von Städten, Orten und Handelsplätzen gehört zu haben, in denen man sich auf eine öffentlich festgeschriebene Rechtsprechung verlassen konnte. Ausgerechnet in Magdeburg gibt es bis heute keine bildlich gefasste Illustration dieser einstmaligen Entwicklung. Hier erinnert zwar im Südosten der Stadt eine Straße an Eike von Repkow, den Verfasser des Sachsenspiegels. Unter seinem Namen wird ein Preis verliehen, seit den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts erinnert ein Denkmal an Repkow und nach ihm ist auch ein ganzes Justizzentrum benannt. Doch all diese Würdigungen haben nichts mit dem Magdeburger Recht zu tun.
Während sich die Ausführungen des Sachsenspiegels mehrheitlich dem Landesrecht widmeten, richteten sich die im Rahmen des Magdeburger Rechts getroffenen und schließlich festgeschriebenen Regelungen eher an den privaten Bereich, wobei sich der Fokus insbesondere auf die Kaufmannschaft mit dem Handelsrecht bezog. Verhandelt wurden jedoch alle juristischen Streitfälle, beispielsweise im Familien-, im Erb- und im Strafrecht. Das alles funktionierte erstmals auch unter den eindeutigen Maßgaben einer klaren Prozessordnung. Hierzu wurden mehrere juristische Oberhöfe gegründet, an deren Spitze der Magdeburger Oberhof mit seiner umfangreichen Urteilssammlung stand. Mit dem Fall und der nahezu völligen Zerstörung Magdeburgs 1631 ging auch dieses inzwischen jahrhundertealte Rechtsarchiv verloren, was letztlich auch dazu führte, dass das Magdeburger Recht aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwand.
Seit einigen Jahren bemüht sich ein kleiner engagierter Magdeburger Verein, dieser Ungenauigkeit in der Wahrnehmung jener historischen Entwicklung aktiv entgegenzutreten. Zwar gab es bereits 1988, 800 Jahre nach dem Beginn der Ausbreitung des Magdeburger Rechts, ein festliches Kolloquium, viel mehr ist seither jedoch nicht geschehen. Bei seinen mehrjährigen Bemühungen ist der Verein Denkmal-Magdeburger-Recht e. V. jedoch inzwischen auf der Zielgeraden angekommen. Noch in diesem Jahr, spätestens jedoch 2024, soll auch Magdeburg ein Denkmal zur Würdigung und zur Erinnerung an diese damalige Entwicklung bekommen.
Errichtet wird das Denkmal am Kleinen Werder, wenige Meter nördlich des Straßenverlaufs zwischen Strom- und alter Zollbrücke, gewissermaßen am östlichen Ausgang der Innenstadt, von wo aus die in Magdeburg entwickelte Rechtsnorm einstmals ihren Weg nach Osten antrat. Kosten wird das Bauwerk 180.000,00 Euro, von denen allerdings durch die aktuelle Entwicklung immer noch ein paar Euro fehlen. Wer dem Verein beitreten oder das Projekt anderweitig unterstützen möchte, findet unter www.denkmal-magdeburger-recht.de alle weiteren Informationen.
Seite 12, Kompakt Zeitung Nr. 236