Pro und Contra
für die Herabsetzung des Wahlalters

Peter Schönfeld

Die Landkreiswahl, 1852, von George Caleb Bingham - Maler der Düsseldorfer Malerschule und des amerikanischen Realismus
sowie Politiker im US-Bundesstaat Missouri

Vor Kurzem war in der Kompakt-Zeitung ein engagiertes Plädoyer von einer Abiturientin über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu lesen (Nr. 243, 1. Ausgabe November 2023). Mich hat die Argumentation der jungen Frau angesprochen und zugleich angeregt, Pro- und Contra-Argumente dafür einander gegenüberzustellen. Das heutige Wahlrecht hat eine lange Geschichte und es ist das Ergebnis von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen mit Obrigkeiten in der Vergangenheit. Es ist nicht nur eine tragende Säule der repräsentativen Demokratie, sondern verkörpert ein hohes Gut. Deshalb setzt verantwortungsvolles Wählen persönliche Reife des Wählers und ein Interesse am politischen sowie gesellschaftlichen Leben voraus. Diese Vorbemerkungen zusammengenommen, führen zur Frage des Mindestwahlalters.

 

Ein historischer Trend

 

In ihrem Plädoyer führt die Autorin als ein Pro-Argument für die Absenkung des Mindestwahlalters an, dass dieses (sowieso) im historischen Trend liegt. Hierzu muss allerdings gesagt werden, dass in der Vergangenheit der Vergabe des Wahlrechtes oder der Absenkung des Wahlalters stets ein gravierendes politisches Ereignis vorausging. Männer konnten in Deutschland nach der Reichsgründung 1871 erstmalig ab dem 25. Lebensjahr an die Wahlurne gehen. Frauen erhielten dagegen erst am 12. November 1918 das Wahlrecht. Befördert wurde dieses durch das starke Anwachsen der Frauenbewegung und den hohen Einsatz der Frauen „hinter der Front“ während des 1. Weltkrieges. Im Vergleich hierzu erhielten die Frauen in der politisch stabilen und von Kriegen verschonten Schweiz das Wahlrecht erst 1971 zugesprochen. Mit der Einführung des Frauenwahlrechts durch die Weimarer Republik wurde das Mindestwahlalter auf 20 Jahre festgelegt. Letzteres wurde allerdings bei der Gründung der Bundesrepublik auf 21 Jahre angehoben.


Für die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre (1971) wurde der Boden sowohl vom      Vietnamkrieg („You are old enough to kill, but not for voting“) als auch von der 68er-Bewegung aufbereitet. Katalysiert durch Willi Brandts Agenda „mehr Demokratie wagen“, beschloss der Bundestag 1970 unter der damaligen SPD-FDP-Regierung die dafür notwendige Änderung im Grundgesetz. Im weltweiten Vergleich können Jugendliche, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ab einem Alter von 18 bis 20 Jahren auf Landesebene wählen.

 

Eigennutz der Parteien

 

Ein Mindestwahlalter von 16 Jahren wird aktuell von mehreren Parteien (SPD, Grüne, FDP, Linkspartei) gefordert, wodurch 1,3 Mio. Jugendliche zusätzlich wahlberechtigt würden. Doch diese Forderung der Parteien wird nicht alleinig von deren Fortschrittsglauben getragen. Nach der Sicht des Demokratieforschers Robert Vehrkamp (Bertelsmann Stiftung) ist das Bestreben zur Absenkung des Wahlalters mit der Erwartung von Parteien verbunden, dass sich dadurch der Anteil ihrer Wähler vergrößert („Wahlrechtsfragen sind immer auch Machtfragen“). Fraglich ist, ob und in welchem Ausmaß eine Partei von der Herabsetzung tatsächlich profitiert. Studien ergaben, dass sich die Wahlentscheidungen von 16- und 17-Jährigen praktisch nicht von denen der Älteren unterscheiden.


Die bis vor wenigen Jahren birnenförmige Alterspyramide unserer Bevölkerung formt sich zunehmend zu einer Urne um. Das impliziert, dass die „grauen Panther“ das Wahlgeschehen dominieren. Angesichts dieser Entwicklung machen die unter 18-Jährigen geltend, dass dadurch ihre Erwartungen an die Politik ungenügend berücksichtigt werden. Dem kann man entgegenhalten, dass der Einfluss der Jugendorganisationen (Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale) innerhalb der Parteien auf deren Politik wächst.

 

Wahlalter und Geschäftsfähigkeit


Heute gilt der Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Wahlberechtigt ist, wer das 18.  Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Für die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre müsste eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages für einen Eingriff in das Grundgesetz stimmen. Eine solche Mehrheit ist derzeit nicht in Sicht. Das liegt auch daran, dass nach Auffassung vieler Bundestagsabgeordneten eine Absenkung des Mindestwahlalters mit der Anpassung der Geschäftsfähigkeit gekoppelt sein muss. Würde, wie es 1971 der Fall war, mit der Herabsetzung des Mindestwahlalters auch die Volljährigkeit abgesenkt, dann muss mit dem 16. Lebensjahr die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention enden. Konsequenterweise muss dann die Strafmündigkeit auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Das Gleiche müsste dann ebenso für den Verkauf von Alkohol und für den Abschluss eines Miet- oder Handy-Vertrages gelten.

 

Interesse an Politik

 

Wie sehr beschäftigt Jugendliche die Politik? Nach der dazu durchgeführten Shell-Studie 2019 zeigen 8 Prozent ein großes Interesse an der Politik und 33 Prozent sind daran interessiert. Im Vergleich zu früheren Studien spricht dieses Ergebnis für ein angewachsenes Interesse. In ihrem Plädoyer führt die Abiturientin an, dass Aktivitäten der Jugendlichen in der Bewegung „Friday for Future“ ihre gewachsene Reife belegen. Aber, anhand einer aktiven Beteiligung in dieser Bewegung oder in der „Letzten Generation“ lässt sich das nicht unbedingt ableiten. Denn dann müsste eigentlich die Einsicht vorhanden sein, dass in Geiselhaft genommene Autofahrer oder Farbhappenings an Gebäuden und Denkmälern wenig geeignet sind, die Unterstützung breiter Gesellschaftsschichten für ihre Klimaziele zu gewinnen. Irritierend sind auch Statements der Generation Z (Jugendliche, die zwischen 1995 und 2010 geboren wurden). So gab, beispielweise, kürzlich ein Vertreter der Generation Z zu Protokoll: „Wir wollen uns doch nicht ausbeuten lassen“. Bei dieser Meinungsäußerung war ihm offenbar nicht gegenwärtig, dass er seinen bisher gelebten Lebensstandard zum großen Teil dem Engagement seiner Eltern und Großeltern im Arbeitsleben zu verdanken hat.

 

Perspektiven & Ungereimtes

 

In die Diskussion um die Absenkung des Mindestwahlalters müssen auch andere Perspektiven einfließen. Können die Neurowissenschaften dazu einen Beitrag liefern? Entscheidungsprozesse laufen in zwei Hirnregionen ab, die sich unterschiedlich schnell entwickeln. Unterhalb der Hirnrinde (subkortikal) sind die Regionen lokalisiert, deren Aktivitäten schnelle, impulsgesteuerte Entscheidungen bestimmen. Diese Regionen sind bereits vor der Pubertät gut entwickelt. Anders verhält es sich mit der vorderen Hirnrinde. Dort ist die vom präfrontalen Cortex rational gesteuerte Informationsverarbeitung lokalisiert, die ist jedoch erst nach dem zwanzigsten Lebensjahr voll ausgeprägt. Wir lernen erst mit der Zeit, vernunftgesteuert zu entscheiden. Es darf dabei nicht unerwähnt bleiben, dass die vordere Hirnrinde im höheren Lebensalter auch abgebaut wird.


Lebensreife nimmt nicht automatisch mit dem Älterwerden zu. Dazu muss ein heranwachsender Mensch mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert werden, die er zu meistern hat. Heute richten es sich Jugendliche oft länger im Hotel Mamma ein, und müssen sich demzufolge, im Vergleich zu früheren Generationen, erst Jahre später mit dem Lebensernst auseinandersetzen. Zusätzlich üben Helikopter-Eltern ihre Überfürsorge noch nach der Volljährigkeit ihrer Kinder aus. So sitzen diese, beispielsweise, gemeinsam mit ihren Studentenkindern in den Brückenkursen, die von den Hochschulen eingerichtet wurden, um Defizite in der frisch erworbenen Hochschulreife auszubügeln.   


Mit Erreichen des 18. Lebensjahrs kann man rein rechtlich Bundeskanzler werden. Für die Wahl zum Bundespräsidenten muss man allerdings bis zum 40. Geburtstag warten, und um Schöffe zu werden, muss man bis zum 25. Lebensjahr Lebenserfahrung anhäufen. Bei den Kommunalwahlen besteht bereits in zehn Bundesländen das Wahlrecht für 16-Jährige. Nur fünf Bundesländer, wie Bremen und Hamburg, haben dieses für die Landtagswahlen ermöglicht. Außerdem wurde für die Europawahl 2024 als Mindestwahlalter das erreichte 16. Lebensjahr festgelegt. Allerdings bleibt für diese drei Wahlebenen die Volljährigkeit für das passive Wahlrecht bestehen, was auch eine Ungereimtheit ist. Meine Schlussfolgerung: Der widerspruchsfreie und gesellschaftlich breitakzeptierte Weg für das Wahlrecht mit 16 Jahren muss mit der Absenkung des Alters für die Volljährigkeit gekoppelt sein. Ein Rosinenpicken darf es nicht geben.

Seite 9, Kompakt Zeitung Nr. 245, 22. November 2023

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