Änderungen bei den TV-Kabelgebühren – viele Magdeburger sind nicht betroffen

Wer zur Miete wohnt, zahlt gegebenenfalls bei den Nebenkosten je nach Vertrag pauschal für das Kabelfernsehen mit. Ab 1. Juli 2024 entfällt diese Möglichkeit der Abrechnung per Gesetz. Das heißt, die Gebühren für Kabelfernsehen dürfen von den Vermietern nicht mehr über die Hausnebenkosten abgerechnet werden.

Wie ist die Situation für Magdeburger?
Wir haben nachgefragt: Der Magdeburger Telekommunikationsanbieter, die MDCC Magdeburg-City-Com GmbH, teilte uns mit, dass von den rund 95.000 an das MDCC-Netz angeschlossenen Haushalten lediglich 25 % von dieser „TV-Änderung“ betroffen sind. Die Mehrheit befindet sich bereits seit Jahren in der direkten Abrechnung mit der MDCC, dem sogenannten Einzelinkasso und muss folglich nichts unternehmen, um wie gewohnt weiter TV zu schauen. Bei über 70.000 Haushalten (z. B. Wobau und viele Wohnungsbaugenossenschaften) bleibt demnach die TV-Kabelversorgung unverändert bestehen.

Besser keine Verträge an der Haustür machen

Es gibt manche Kabelanbieter, die mit ihrer Werbung den Eindruck erwecken, als stünden Mieter beim TV-Anschluss unter Handlungsdruck oder Wechseldruck. Das ist nicht der Fall. Im Zuge des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs dürfte es zu Kontakten an der Haustür kommen, bei denen neue Verträge angeboten werden? Vorsicht ist dabei allerdings geboten. Auch die Verbraucherzentrale warnt. Sogenannte Medienberater gehen in diesem Zusammenhang von Haustür zu Haustür, um Verträge zu verkaufen. Dabei gebe es auch schwarze Schafe, die sich vor allem Zutritt zur Wohnung verschaffen wollen.
Für die betroffenen Mieter wird das Kabelfernsehen keinesfalls abgeschaltet. Mieter und Mieterinnen können ihren gewohnten Anschluss wie gewohnt nutzen, müssen aber ähnlich wie mit ihrem Strom- und Gasanbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Es wird daher empfohlen, mit dem aktuellen Kabelanbieter Kontakt aufzunehmen, um einen individuellen Vertrag abzuschließen. Die betroffenen Haushalte erhalten in der Regel ein rechtzeitiges Anschreiben von ihrem Hauseigentümer bzw. der Verwaltung, welche die Kontaktdaten des aktuellen Kabelanbieters enthalten.
Mieter mit Kabelfernsehen sollten sich an den Eigentümer oder Vermieter wenden, wenn dieser noch keinen Kontakt zu ihnen aufgenommen hat. Grundsätzlich kann es weiterhin einen Sammelvertrag für die Hausgemeinschaft geben, mit dem mehrere Mieter Kabelfernsehen zusammen nutzen können. Der Vermieter kann einen solchen Vertrag anbieten. Allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

 

Hintergrund

Als vor über 40 Jahren das Kabelfernsehen eingeführt wurde, schuf der Gesetzgeber mit dem sogenannten Nebenkostenprivileg für den Vermieter die Möglichkeit, Sammelverträge für Mieter abzuschließen. Dieses gestattete bisher, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen und so über die Nebenkosten abzurechnen. Diese Variante der Abrechnung ist ab 1. Juli per Gesetz nicht mehr zulässig.

Seite 5, Kompakt Zeitung Nr. 249

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