Sachsen-Anhalt bereitet Einführung der Bezahlkarte vor

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Dazu wurde im vergangenen Monat die Dataport AöR von allen 14 Bundesländern mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines entsprechenden Dienstleisters beauftragt. Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein.

 

Parallel zum Ausschreibungsverfahren beginnt das Land Sachsen-Anhalt schon jetzt die landesweite Einführung der Bezahlkarte vorzubereiten, um nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens eine zügige praktische Umsetzung zu gewährleisten. Daher hat sich das Ministerium für Inneres und Sport gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, in einer Arbeitsgruppe mit allen Landkreisen, den drei kreisfreien Städten, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Inneres und Sport die operativen Schritte für die Einführung der Bezahlkarte eng abzustimmen. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand bereits statt.

 

Um die Einführung bestmöglich vorzubereiten, hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg bereit erklärt, aus Mitteln des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales einen vorbereitenden Testlauf mit 1.000 Bezahlkarten durchzuführen. Der Testlauf soll im März 2024 beginnen. Die daraus gewonnenen Erfahrungen fließen in die vorbereitenden Abstimmungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe ein.

 

Oberbürgermeisterin Simone Borris: „Wir versprechen uns von der Einführung der Bezahlkarte vor allem eine Optimierung unserer internen Prozesse und damit weniger Verwaltungsaufwand. Die Karte ist aber auch eine Chance, Geflüchtete von unnötigen Behördengängen zu entlasten. Der Testlauf wird zeigen, wie sich die Zahlkarte im Alltag der Landeshauptstadt Magdeburg bewährt.“

 

Mit der Bezahlkarte sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukünftig ihre Leistungen als Guthaben auf einer Chipkarte ähnlich einer EC-Karte erhalten. Die Nutzung wird jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden. In Sachsen-Anhalt ist eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro beabsichtigt.

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