Stadtrat: Macht oder Ohnmacht?

Von Thomas Wischnewski

In Sachsen-Anhalt werden am 9. Juni zahlreiche neue Gemeindevertretungen gewählt. In Magdeburg gilt es einen neuen Stadtrat zu bilden. Hier geht es um Aspekte, was das ehrenamtliche Gremium kann und was nicht.

 

 

Am 9. Juni wählt Magdeburg einen neuen Stadtrat. 56 Sitze sind laut Kommunalverfassung im Rathaus zu vergeben. Insgesamt haben die Magdeburger Parteien und Wahlvereinigungen 492 Kandidaten für das Kommunalparlament aufgestellt. Für den Ortschaftsrat Beyendorf-Sohlen bewerben sich 8 Kandidaten, 10 für den Ortschaftsrat Pechau und 9 für den Ortschaftsrat Randau-Calenberge. Grundsätzlich ist das Amt als Stadt- oder Ortschaftsrat eine ehrenamtliche Tätigkeit. Manchmal gibt es unter Bürgern die Vorstellung, dass die Kommunalpolitiker im Rathaus ähnlich wie Berufspolitiker in den Landtagen oder im Bundestag mit einer Diät entschädigt werden. Das ist nicht so.


Stadträte können eigene Anträge einbringen, über die das Gremium dann abstimmen muss. Solche Anträge können wichtige Entscheidungen für die Entwicklung Magdeburgs enthalten. Da geht es beispielsweise um Verkehrsangelegenheiten, die Schul- oder Kita-Planung, Bauprojekte, den öffentlichen Nahverkehr oder Beitragssatzungen. Anträge kommen jedoch häufig aus der Verwaltung. Auch hierbei hat eine Mehrheit im Stadtrat das letzte Wort. Ebenso obliegt es dem Parlament über den Haushalt der Landeshauptstadt abzustimmen oder Änderungsanträge für Einzelhaushalte z. B. in den Bereichen Neubauvorhaben, Kulturetat oder soziale Projekte zur Abstimmung zu stellen.


Leider ist die Wahlbeteiligung zu Kommunalwahlen gewöhnlich gering. 2019 beteiligten sich nur 53,5 Prozent der Wahlberechtigten. Die Wahl vor fünf Jahren war eine Zäsur im Stadtrat, denn die klassischen Mehrheitsverhältnisse in den Legislaturperioden – wenn sich CDU und SPD beispielsweise einig waren – sind nicht mehr möglich. Sieben Fraktionen stritten in den vergangenen fünf Jahren über die Geschicke Magdeburgs. Manche Mehrheitsentscheidung wurde auch mit Zustimmung der AfD getroffen. Das Einhalten der sogenannten Brandmauer, die Parteien auf Bundes- oder Landesebene gegen die Blauen eingezogen haben wollen, ist auf kommunaler Ebene oft gar nicht möglich.


Einfluss auf die Wahlentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger haben häufig bundespolitische Aspekte. Das ist insofern ungünstig, weil auf Stadtebene in den meisten Fällen gar nichts entschieden werden kann, was man sich im Bund anders wünscht. Insofern sollten Wähler schon sehr genau auf die Ziele der einzelnen Parteien vor Ort schauen. Soll eine dritte Elbquerung kommen? Wer ist dafür oder wer dagegen? Welche Zukunftsprojekte stellt welche Partei in den Vordergrund oder wie positioniert man sich beim Thema Verkehr?


In Magdeburg ist der Blick in die Zukunft oft mit der Ansiedlung von Intel verbunden. Das 30-Millarden-Euro-Projekt einer gewaltigen Chipfabrik wird für Magdeburg auf jeden Fall eine Menge Veränderungen mitbringen. Bevölkerungswachstum und neue Jobangebote können damit einhergehen. Wohnungsbau, Schulplanung und Kinderbetreuungen müssen entsprechend weitsichtig bei der Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Der Hickhack oder das Kleinklein, mit denen in mancher zurückliegenden Stadtratsdebatte über Vorhaben, die mit Intel verbunden sind, debattiert wurde, zeigte oft, wie schwierig es ist, geschlossen in eine Richtung zu marschieren.


Der Stadtrat ist laut Kommunalverfassung auch Aufsichts- und Kontrollorgan der Verwaltung. Diese Aufgabe ist für ehrenamtliche Stadträte meist nicht einfach. Antworten aus der Verwaltung kommen manchmal verspätet oder Auskünfte über Anfragen erscheinen unvollständig. Noch schwieriger erscheint es, Ämter in ihrer Arbeit zu beschleunigen. Kürzlich bekannte eine Mitarbeiterin aus dem Baudezernat: „Die unten wollen nichts und die oben trauen sich nichts zu entscheiden.“ Dieser Zustand ist über die vergangenen 34 Jahre Kommunalpolitik an vielen Stellen schlechter geworden. Der Schwung, den Magdeburg politisch und in der Verwaltung in den 1990er Jahren bei der Gestaltung hatte, ist offenbar verflogen. So dauerte beispielsweise der Stadtratsbeschluss, der das Stadtplanungsamt beauftragte, Vorschläge zur Neugestaltung des Alten Marktes vorzulegen, Monate. Im Januar 2019 wurde der Beschluss gefasst, acht Monate später, im September erklärte eine Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, dass „man nun einen Brief für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes in die interne Abstimmung gegeben hätte“. Solche Vorgänge sind keine Einzelfälle. Es gibt Stadtratsentscheidungen, die über zehn Jahr auf dem Buckel haben, aber durch die Verwaltung nicht umgesetzt wurden. Die unkoordinierte Baustellensituation, die Magdeburger seit Jahren spüren, findet trotz zahlreicher Debatten im Rathaus und vieler Initiativen keine Lösung.


Allerdings existieren Problemthemen, die von Stadträten pro forma nicht gelöst werden können. Viele, vor allem ältere Bürger stören sich an Graffitis oder wirklichen Schmierereien an Gebäuden oder Brücken. Weder Stadtrat noch Verwaltung können dieses Problem wirklich beseitigen. Selbst, wenn Täter geschnappt werden, obliegt die Bestrafung (Sachbeschädigung) einem Gericht. Vielfach wird eine erzieherische Strafe gefordert, das Verursacher selbst die Farbe beseitigen sollten. Das ist jedoch strafrechtlich nicht vorgesehen und kann rechtlich schon gar nicht auf kommunaler Ebene verordnet werden. In mancher Hinsicht überschätzen Bürger deshalb die Machtfülle des ehrenamtlichen Gremiums.

 

Andererseits würde es Kommunalpolitiker – und nicht nur jenen – gut zu Gesicht stehen, wenn diese ihre Ohnmacht gegenüber Verwaltungsvorgängen häufiger bekennen würden, anstatt Lösungen zu versprechen, auf die sie kaum Einfluss nehmen können. Man darf gespannt sei, wie der neue Stadtrat zusammengesetzt sein wird. Wahrscheinlich ist, dass die Interessenvielfalt wie in den vergangenen fünf Jahren erhalten bleibt.

 

Nr. 255 vom 14. Mai 2024, Seite 22

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