Immer mehr Insolvenzverfahren beantragt

Im 1. Quartal 2024 ist weiterhin ein Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren zu verzeichnen. Die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt meldeten für diesen Zeitraum insgesamt 708 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 3,5 Prozent mehr als noch im gleichen Vorjahreszeitraum. Anders als im 1. Quartal 2023 wurden wieder mehr Insolvenzanträge für Unternehmen (+11,1 %) und ehemals Selbstständige (+8,8 %) übermittelt.

 

In Sachsen-Anhalt wurden im 1. Quartal 2024 insgesamt 70 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen gemeldet. Wie 2022 und 2023 betrafen die meisten Insolvenzen Unternehmen aus dem Baugewerbe, hier wurden 15 Anträge verzeichnet. Auch in den Wirtschaftsbereichen Gastgewerbe und Handel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen waren ähnlich viele Unternehmen wie in den Vorjahren von einer Insolvenz betroffen. Für das 1. Quartal wurden für beide Wirtschaftsbereiche jeweils zehn Verfahren gemeldet.

 

Die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren blieb im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau. Im 1. Quartal 2024 wurden 518 Anträge gestellt, 2023 waren es 513 Verfahren. Gegenüber dem 1. Quartal 2022 ist die Anzahl jedoch um 9,1 Prozent gestiegen. Für die ehemaligen Selbstständigen wurden im 1. Quartal 2024 insgesamt 111 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, was ebenfalls in etwa auf dem Niveau beider Vorjahre liegt.

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