Anzahl der Scheidungen
weiter gesunken

Die Zahl der von den Gerichten in Sachsen-Anhalt gemeldeten Ehescheidungen ist im Jahr 2023 auf 3.152 Fälle gesunken. Laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes entspricht dies einem Rückgang von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Rückgang von 11,1 Prozent im Vergleich zu 2019.

 

Auch im Verhältnis zur mittleren Bevölkerung zeigte sich ein ähnlicher Trend. Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Scheidungen noch 16,1 pro 10.000 Einwohner der mittleren Jahresbevölkerung. Im Jahr 2023 sank diese Zahl auf 14,4, was einem Rückgang von 10,6 Prozent im Vergleich zu 2019 entspricht.

 

Von den geschiedenen Paaren waren 177, also 5,6 Prozent, 36 Jahre oder länger verheiratet. Im Gegensatz dazu hatten 225 Paare, das sind 7,1 Prozent, eine Ehedauer von maximal drei Jahren. Etwa die Hälfte der gemischtgeschlechtlichen Ehen hielt mindestens elf Jahre, während die Hälfte der gleichgeschlechtlichen Ehen bereits nach maximal fünf Jahren geschieden wurde.

 

Zum Zeitpunkt der Scheidung waren Frauen im Durchschnitt 44,3 Jahre alt, während Männer im Schnitt erst mit 47,4 Jahren geschieden wurden. Bei den über 60-Jährigen zeigten sich ebenfalls Unterschiede: 12,2 Prozent der Männer, aber nur 7,9 Prozent der Frauen waren bei ihrer Scheidung älter als 60 Jahre.

 

Die Statistik erfasst rechtskräftige Scheidungsurteile sowohl von gemischt- als auch von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dabei ist zu beachten, dass gleichgeschlechtliche Ehen erst seit dem 1. Oktober 2017 möglich sind. Zuvor bestand ab August 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, die ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umgewandelt werden konnte.

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