Römers Reich: Tributumphobie
Angststörungen sind die häufigsten psychischen Störungen. Etwa 10 bis 14 Prozent der deutschen Bevölkerung soll laut dem Netzwerk Psychiatrie unter einer behandlungsbedürftigen Angststörung leiden. Die Liste möglicher Phobien ist enorm lang. 488 verschiedene Ängste sind auf der Internetseite „phobie-wissen.de“ aufgelistet. Und die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Klaustrophobie als Angst vor geschlossenen Räumen dürfte allseits bekannt sein. Weniger dafür solche wie die Leukophobie, also die Angst vor der Farbe Weiß oder die Monophobie, die Angst vorm Alleinsein. Bei all den bekannten und benannten Ängsten, die sicher von zahlreichen Psychiatern und Psychotherapeuten identifiziert und beschrieben worden sind, fehlt meines Erachtens eine besonders wichtige Angst, nämlich die, Steuern zahlen zu müssen. Ich nenne sie hier mal Tributumphobie. Aufmerksame Leser werden sofort einwenden, dass die Entdeckung und Klassifizierung als anerkannte Störung staatlicherseits nicht gewünscht sind. Letztlich sind jedoch die meisten Bürger eines Landes davon betroffen, außer natürlich Bürgergeldempfänger und andere, die unterhalb eines zu versteuernden Einkommens existieren. Warum sollte es also nicht möglich sein, von einer Tributumphobie befallen zu sein. Schließlich ist die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland in den Jahrzehnten ständig angestiegen. Außerdem setzt die Steuerverwaltung gern Sanktionen ein. Die von Verzugszinsen, Kontosperrrungen bis hin zu Pfändungen reichen können. All das sind Zwangsmaßnahmen, vor dem eigentlich alle Angst haben, außer solche, die komplett angstfrei sind. Und auch das kann wiederum eine Störung sein. Aber zurück zur Symptomatik der Tributumphobie: Bei aller Steuerlast – und so heißt das im Allgemeinen – kann immer von einer Belastungssituation gesprochen werden, die mit Stress und einer Gefährdung für Menschen mit Bluthochdruck einhergehen kann. Zwangsmaßnahmen könnten mit Suizidgedanken einhergehen oder mit der Gefahr von Gewaltausübung, zum Beispiel eine gegenüber Finanzbeamten.
Die psychischen Störungen steigen von Jahr zu Jahr. Depressionen sind dabei eine der häufigsten Diagnosen. Sicherlich kann eine Tributumphobie ebenso mit einer schweren Depression einhergehen. Nur wird dieser Zusammenhang einfach nicht untersucht bzw. benannt. Bei steigenden Abgabenlasten für Steuerzahler und steigenden psychischen Beeinträchtigungen liegt doch eine Korrelation regelrecht auf der Hand. Ja, der Staat müsste bei einer anerkannten Diagnose für eine Tributumphobie Betroffene zumindest innerhalb des Therapiezeitraumes von der Steuerzahlung befreien. Das würde Väterchen Staat natürlich sehr wehtun. Zwar bekunden wir uns gern vor allem, dass staatliches Handeln gegenüber allen sensibel ausfallen soll, aber in Sachen Steuern bleibt man hart und übt lieber Zwang aus. Ich denke, es werden bald noch mehr Menschen von der Tributumphobie befallen werden.
Axel Römer
Nr. 264 vom 24. September 2024, Seite 3
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