Welthundetag am 10. Oktober

Im ersten Halbjahr 2024 nahmen die Gemeinden in Sachsen-Anhalt insgesamt 6,62 Millionen Euro an Hundesteuer ein, was einem Rückgang von 1,1 % bzw. 76.600 Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Seit 2015 sind die Hundesteuereinnahmen kontinuierlich gestiegen und lagen um 1,75 Millionen Euro bzw. 36,0 % höher als im ersten Halbjahr 2015. Die drei kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts erzielten die höchsten Einnahmen mit insgesamt 1,63 Millionen Euro, was 24,6 % der landesweiten Einnahmen entspricht. Das ist eine Steigerung von 660.700 Euro im Vergleich zu 2015 und 48.200 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Magdeburg verzeichnete die höchsten Einnahmen unter den kreisfreien Städten, mit 726.400 Euro, was einem Anstieg von 33.600 Euro bzw. 4,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Halle (Saale) folgte mit 630.100 Euro, während Dessau-Roßlau 272.600 Euro verbuchte.

 

Die kreisangehörigen Gemeinden nahmen zusammen 4,99 Millionen Euro ein, was 124.700 Euro weniger als im Vorjahr war. Verglichen mit dem ersten Halbjahr 2015 stiegen die Einnahmen dieser Gemeinden jedoch um 1,09 Millionen Euro bzw. 28,0 %. Nicht alle Gemeinden profitierten gleichmäßig: 102 Gemeinden steigerten ihre Einnahmen um 348.200 Euro, während in 113 Gemeinden die Einnahmen um 472.900 Euro sanken.

 

Halberstadt verzeichnete die höchsten Einnahmen unter den kreisangehörigen Gemeinden mit 212.100 Euro, gefolgt von Lutherstadt Wittenberg mit 157.200 Euro und Bitterfeld-Wolfen mit 125.900 Euro. Jede Gemeinde legt die Höhe der Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest, die die Gebühren für das Halten von Hunden regelt.

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