Wozu sind Anlieger bei Schnee und Eis verpflichtet?

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg hat die Winterdienstvorbereitungen rechtzeitig zum 1. November abgeschlossen. Die Streusalzvorräte sind aufgefüllt, die Räumfahrzeuge einsatzbereit, und die Abstimmung mit externen Firmen ist erfolgt. Insgesamt stehen 2300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt für Gehwege bereit. Bei Bedarf können die Reserven aufgestockt werden, um auch bei extremen Wetterlagen gut gerüstet zu sein.

 

Die Stadt ist verantwortlich für die Befahrbarkeit der Hauptstraßen sowie die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. In außergewöhnlichen Wettersituationen tritt die „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ zusammen, um spezifische Maßnahmen wie die Schneeräumung im Stadtzentrum oder den Einsatz kleinerer Räumfahrzeuge in Nebenstraßen zu beschließen.

 

„Bei starkem, anhaltendem Schneefall konzentrieren wir uns zunächst auf Hauptstraßen und den öffentlichen Nahverkehr“, erklärt Ronni Krug, Beigeordneter für Ordnung und Bürgerservice. „Erst wenn diese geräumt sind, können wir die Nebenstraßen freigeben.“

 

Eigentümer und Mieter von Grundstücken sind verpflichtet, für sichere Gehwege zu sorgen. Sie müssen eine Breite von 1,25 Metern freihalten und bei Glätte streuen – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Schnee und Glätte müssen werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, nach 20:00 Uhr am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr beseitigt werden. Zudem sollten sie einen 1,25 Meter breiten Zugang vom Gehweg zur Straße freiräumen.

 

Besondere Regeln gelten für private Straßen und Erschließungsgebiete; hier sind die Eigentümer und Erschließungsträger für den Winterdienst verantwortlich. Weitere Bestimmungen finden sich im Winterdienstkonzept der Stadt Magdeburg.

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