Führerscheinförderung für Auszubildende

Für Kraftfahrzeugmechatroniker, die PKWs oder Nutzfahrzeuge instand setzen und damit Mobilität erst ermöglichen, gibt es laut der Verordnung über die Berufsausbildung keinen obligatorischen Führerscheinerwerb. Unter Nutzung vom Landesprogramm Weiterbildung vom 25. Juli 2023 besteht nun aktuell die Möglichkeit für Beschäftigte und betrieblich Auszubildende, eine EU-Fahrerlaubnis der Klassen B, C, D, L oder T zu erwerben. Die Pauschalförderung von maximal 1.500 Euro greift, weil berufsbedingte Tätigkeiten wie Probefahrten, Kundenservice oder dezentrale Ausbildung eigenständige Fahrtätigkeit erfordert.


Auch für weitere etwa 50 Berufe, vor allem im Handwerk, trifft dieses Förderkriterium zu, um die Gewinnung mobiler Fachkräfte zu unterstützen. Den zuständigen Kammern in Magdeburg und Halle liegt diese Auslistung vor. Auch Privatpersonen haben mit dem individuellen Förderzugang die Chance, sich berufsrelevante Zusatzqualifikationen mit einer Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anzueignen. Dies gilt auch für betrieblich Auszubildende und Teilnehmer in Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen. 


Nach etwa 250 sehr erfolgreichen Schulprojekten „Mit dem neuen EU-Führerschein altersgerecht und clever mobil“ und aktuell „Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis für betrieblich Auszubildende“ komme ich zu anderen Einschätzungen als die Bildungsministerien. Im Zusammenhang mit dem Projektunterricht „Verkehrserziehung“ gibt es seit elf Jahren mit Erscheinen der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie vom 19. Januar 2013 erheblichen Nachholbedarf, den das Ministerium bisher immer verneint. Es fehlen Hinweise für die Verantwortlichen, beginnend in Förderschulen, zur europabildenden Modifizierung vom KM-Runderlass „Mobilitäts- und Verkehrserziehung“ vom 1. Juni 2013, insbesondere zur verbindlichen Behandlung des gelisteten Schwerpunktes „Halten und Führen von Kraftfahrzeugen“ ab Klassenstufe 9/10 bis hin zur gesamten Sekundarstufe II und damit auch für Gymnasien mit dem größten Nachholbedarf.


Führungspersonal und Lehrkräfte haben gravierende Wissensdefizite u. a. zum altersgerechten  Eintritt Jugendlicher in den motorisierten Straßenverkehr unter Nutzung der aktuell siebzehn Fahrerlaubnisklassen. So fehlen Weiterbildungen zum Lerninhalt „Unbegleitete Führung von Leichtkraftfahrzeugen mit dem Moped-Führerschein der neuen Klasse AM“ – bundesweit einheitlich seit Juli 2021 mit 15 Jahren – oder kraftfahrzeugrelevant zur verstärkten dualen Ausbildung von Berufskraftfahrern für den Gütertransport bzw. Personenbeförderung, Fachkräften im Fahrbetrieb mit D-Führerschein bis hin zum dringend benötigten Fahrpersonal für den citynahen Zustell- und Dienstleistungsbereich. Es gibt offensichtlich auch keine Evaluierungen, um die nachhaltige Wirksamkeit zu erfassen, Inhalte zu aktualisieren und die Verantwortlichen mit Fokus auf schulische Bildungsgänge differenziert zu qualifizieren. Die bereits erwähnte Landesrichtlinie zur Sicherung vom Fachkräftenachwuchs im Logistikstandort Sachsen-Anhalt enthält dazu eine Reihe von partiell neuen Lösungswegen.


Dr. Klaus Scherbath,
Seniorexperte Verkehrsmobilität,

Vorstand Verkehrsverein Magdeburg

Nr. 266 vom 22. Oktober 2024, Seite 24

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