Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund

Im Jahr 2023 lebten in Sachsen-Anhalt etwa 157.000 Menschen ab 18 Jahren mit einer Einwanderungsgeschichte. Dies entspricht 9 % der erwachsenen Bevölkerung. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlichte diese Zahlen anlässlich des Tages der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember 2024, basierend auf dem Mikrozensus 2023. Von diesen Personen wären rund 33.000 bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen, was 21 % der Gesamtzahl mit Einwanderungsgeschichte entspricht. Damit machten diese Wahlberechtigten 2 % aller wahlberechtigten Personen aus. Im Jahr 2013 betrug dieser Anteil lediglich 1 %.


Die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl sind die Volljährigkeit und die deutsche Staatsbürgerschaft. Von den Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erwarben 42 % die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Weitere 33 % besaßen die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedler. Der Rest hatte die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei der Geburt.
Unter den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren 18 % im Jahr 2023 wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten im Durchschnitt seit 27 Jahren in Deutschland. In dieser Pressemitteilung werden Wahlberechtigte als Personen definiert, die 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren.

 

Die genannten Werte bieten nur annäherungsweise Auskunft über die wahlberechtigten Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte für die Bundestagswahl 2025.
Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder ihre Eltern seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%-Stichprobenerhebung der Privathaushalte.

 

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