Briefwahl ab kommender Woche möglich

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Organisation für den Wahlkreis 69 (Magdeburg) wird vom städtischen Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung geleitet. Kreiswahlleiter Dr. Tim Hoppe und seine Stellvertreterin Stefanie Wolf informierten über den Vorbereitungsstand.

 

Der Wahlkreis umfasst die Landeshauptstadt Magdeburg sowie die Kommunen Schönebeck (Elbe), Calbe (Saale), Barby und Bördeland. Insgesamt sind ca. 225.000 Personen wahlberechtigt, darunter etwa 180.000 in Magdeburg. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

 

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen begann am 22. Januar. Diese bestätigen die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Wer bis zum 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Briefwahlstelle oder der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen. “Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 23. Februar nicht wählen”, betonte Dr. Tim Hoppe.

 

Die Briefwahl steht allen Wahlberechtigten offen, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder wollen. Anträge dafür sind in den Wahlbenachrichtigungen enthalten. Der ausgefüllte Antrag muss an das Wahlamt Magdeburg geschickt oder über www.magdeburg.de/info/briefwahl online gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bereits bis zum 29. Januar gingen 27.960 Briefwahlanträge ein. Der Versand der Unterlagen beginnt jedoch erst, sobald die Stimmzettel verfügbar sind.

 

Die Frist für die Briefwahlanträge endet am 21. Februar um 15.00 Uhr. In Fällen plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18.00 Uhr eingehen, daher wird empfohlen, sie spätestens am 20. Februar abzusenden. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands kostenfrei, während für Sendungen aus dem Ausland eine ausreichende Frankierung notwendig ist.

 

Die Briefwahlstelle im Katzensprung 2 öffnet am 6. Februar. Dort können Unterlagen persönlich beantragt werden. Eine bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten. Ein Wählen in Vertretung ist nicht zulässig, da das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden kann.

 

Am Wahltag sind die 198 Wahllokale des Wahlkreises von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die zugewiesenen Wahllokale sind in der Wahlbenachrichtigung vermerkt. 130 der 148 Magdeburger Wahllokale sind barrierefrei. Online kann über www.magdeburg.de/wahlen die Erreichbarkeit jedes Wahllokals überprüft werden.

 

Die Wahlhelfer für die Bundestagswahl sind bereits bestimmt, jedoch können sich Interessierte für künftige Wahlen registrieren lassen.

 

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung. Die Briefwahlstimmen werden getrennt für Magdeburg und die anderen Kommunen erfasst. In Magdeburg findet die Auszählung in der Berufsbildenden Schule Otto-von-Guericke und der Otto-von-Guericke-Universität statt.

Veranstaltungen im mach|werk

Edit Template

Über uns

KOMPAKT MEDIA als Printmedium mit über 30.000 Exemplaren sowie Magazinen, Büchern, Kalendern, Online-Seiten und Social Media. Monatlich erreichen wir mit unseren verbreiteten Inhalten in den zweimal pro Monat erscheinenden Zeitungen sowie mit der Reichweite unserer Internet-Kanäle mehr als 420.000 Nutzer.