Grundsteuerbescheide erst Ende März

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden in Magdeburg voraussichtlich erst Ende des kommenden Monats verschickt. Dadurch entfällt der ursprüngliche Zahltermin am 15. Februar. Dennoch müssen die bisher festgesetzten Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung planmäßig bis zum 15. Februar entrichtet werden. Der Zahlbetrag dafür ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid über Grundbesitzabgaben.

 

Die Grundsteuer für 2025 sowie die neu festgelegten Beiträge für die Straßenreinigung werden in vier Raten fällig: am 15. April, 15. Mai, 15. August und 15. November. Falls eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, werden die Beträge automatisch abgebucht. Ansonsten müssen Daueraufträge manuell angepasst werden. Der Fachbereich Finanzservice betont, dass nur die mit Bescheid festgesetzten Beträge gezahlt werden sollen.

 

Der verspätete Versand der Grundsteuerbescheide ist auf eine Softwareanpassung zurückzuführen. Diese wurde notwendig, da der Stadtrat am 5. Dezember 2024 neue Grundsteuerhebesätze für 2025 beschlossen hat. Am selben Tag wurden zudem Änderungen der Straßenreinigungsgebühren verabschiedet. Beide Satzungen wurden im Amtsblatt Nummer 26 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht.

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