Gen Z ist besser als ihr Ruf

Die Generation Z (Gen Z) der von 1995 bis 2010 Geborenen tritt mehr und mehr in den Arbeitsmarkt ein. Zu den jungen Menschen existieren viele, teils negative Beurteilungen. So sollen ihnen oft ausreichende Kenntnisse in den Grundlagenfächern Mathematik und Deutsch fehlen. Auch von der Arbeitseinstellung her sollen Menschen der Gen Z viel von der sogenannten Work-Life-Balance halten. Engagement in der Arbeit dürfe nicht vor Freizeitverhalten kommen. Vertreter der jungen Leute, die nun beginnen, Führungspositionen einzunehmen, führen selbst häufig Klage über ihre Altersgenossen. Offenbar ändert sich die Einstellung zur Arbeit bei Übernahme von Verantwortung.

 

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sei die Gen Z beim Faktor Bequemlichkeit besser als ihr Ruf. So sei die Erwerbsbeteiligung in der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen seit 2015 um über sechs Prozentpunkte auf rund 76 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Die Gen Z würde sich heute stärker am Arbeitsmarkt beteiligten als noch in den vergangenen Jahrzehnten. Demnach sei es eher ein Vorurteil, dass die Generation Z viel fordere, aber wenig arbeite.

 

Im Zeitraum von 2015 bis 2023 ist sowohl die Teilzeit- als auch die Vollzeitbeschäftigung unter den 20- bis 24-Jährigen gestiegen. Wobei eine Teilzeitbeschäftigung dabei stärker in den Vordergrund gerückt sei. Der Anteil an einer höheren Erwerbsbeteiligung Jüngerer wird vorrangig einem wachsenden Anteil von Studenten mit Nebenjobs zugeschrieben. Unter Studenten im Alter von 20 bis 24 Jahren nahm laut IAB die Erwerbsquote im selben Zeitraum um 19,3 Prozentpunkte auf 56 Prozent zugenommen. Gleichzeitig ist die Erwerbsquote unter allen Nichtstudierenden dieser Altersgruppe ebenso geklettert, nämlich um 1,6 Prozentpunkte auf 85,9 Prozent. Ein weiteres Vorurteil gegenüber der Generation Z ist, dass junge Leute häufiger den Job als früher wechselten. Dies sei jedoch nicht der Fall. Sogar die Entwicklung der gewünschten Arbeitsstunden würde sich bei den Jungen nicht von der Älterer unterscheiden. (ar)

Nr. 274 vom 26. Februar 2025, Seite 12

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