Strengere Biotonnenkontrollen sollen Kostensteigerungen verhindern

Seit Oktober 2024 überprüft der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg verstärkt Biotonnen auf Fehlbefüllungen. Anlass sind die ab dem 1. Mai 2025 geltenden, verschärften gesetzlichen Vorgaben zur Sammlung und Verwertung von Bioabfällen. Diese schreiben vor, dass angelieferter Bioabfall einen Gesamtstörstoffanteil von maximal drei Prozent, bei Kunststoffen höchstens ein Prozent der Gesamtmasse enthalten darf. Überschreiten die Verunreinigungen diese Grenzwerte, kann die Verwertungsanlage die Annahme verweigern.

 

Ein solcher Annahmestopp hätte höhere Kosten zur Folge, die auf die Abfallgebühren umgelegt werden müssten. Um dies zu vermeiden, setzt die Stadt auf präventive Kontrollen. Die Mitarbeiter inspizieren die Biotonnen vor der Entleerung per Sichtkontrolle. Falsch befüllte Behälter erhalten einen Aufkleber, der auf die fehlerhafte Trennung hinweist. Besonders problematisch sind Plastiktüten – auch solche, die als kompostierbar gekennzeichnet sind. Diese zersetzen sich in den Verwertungsanlagen nicht vollständig, da der Zersetzungsprozess mehr Zeit benötigt, als die Anlagen bereitstellen können.

 

Um die richtige Entsorgung zu erleichtern, empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, Bioabfälle lose oder in Küchenpapier gewickelt in der Biotonne zu entsorgen. Alternativ können die Abfälle in den vom Betrieb bereitgestellten fünf Liter fassenden Vorsortierbehältern gesammelt werden. Diese sind in der Sternstraße 13 erhältlich. Wer dennoch Plastiktüten verwendet, sollte den Inhalt in die Biotonne entleeren und die leere Tüte im Restabfall entsorgen.

 

Informationen zu den korrekten Abfällen in der Biotonne bietet der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb online und im jährlich verteilten Abfallwegweiser. Für individuelle Fragen steht die Abfallberatung unter der Telefonnummer 0391/ 540 4666 zur Verfügung.

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