Treffpunkt Gesundheit: Wie kommt eigentlich das E-Rezept in die Apotheke?

Wir alle begrüßen den digitalen Fortschritt und ehrlich gesagt, viele digitale Anwendungen lassen sich aus dem Alltag nicht mehr wegdenken. In einer Apotheke ist es genauso. Viele Beispiele lassen sich da anführen. Beruhte die Warenbestellung vor Jahren noch auf Schätzungen und Erfahrungen, wie viele Packungen man für einen bestimmten Zeitraum brauchen wird, so erfolgt sie heute auf Basis einer rechnergestützten Analyse, in die viele wichtige Parameter einfließen können. Selbst zur Lagerung bedient man sich eines automatisierten kleinen Hochregallagers, aus dem die Packungen auf Knopfdruck ausgelagert werden. Viele digitale Vereinfachungen finden wir im Rechnungswesen, bei der Arbeitszeiterfassung und auch bei der internen Kommunikation.

 

Einen großen digitalen Sprung haben wir seit einem Jahr bei der Rezeptausstellung und -abrechnung erleben können. Das E-Rezept wurde vor gut einem Jahr flächendeckend in Deutschland eingeführt und macht heute 80 Prozent aller Verordnungen aus. Aber was ist das E-Rezept eigentlich und wie kommt es in die Apotheke? Das E-Rezept ist eine elektronische Verordnung, ganz ohne Ausdruck auf Papier, ein Datensatz sozusagen. Diesen Datensatz sendet der verschreibende Arzt auf die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten. Gut zu wissen, dass Versicherte dafür nicht zwingend beim Arzt sitzen müssen. Hin und wieder reicht dafür ein Anruf in der Praxis. Nun befindet sich das Rezept auf der Gesundheitskarte und wurde vom Arzt digital signiert, also unterschrieben. Um dieses E-Rezept einzulösen, gibt es mehrere Wege. Ganz klassisch gehen Versicherte mit dem Rezept in eine Apotheke. Statt des Papierrezepts wird die Gesundheitskarte vorgelegt. Mittels eines Kartenterminals kann die Gesundheitskarte in der Apotheke ausgelesen werden und das Rezept bzw. der Datensatz wechselt vereinfacht gesagt von der Gesundheitskarte auf den PC der Apotheke. Nach erfolgter Bearbeitung wird das Rezept dann zur Abrechnung zur Krankenkasse weitergeschickt.

 

Mittlerweile gibt es eine weitere Möglichkeit das Rezept einzulösen. Dieses Verfahren ermöglicht es, E-Rezepte ortsunabhängig mit der Gesundheitskarte abzurufen und ist immer dann hilfreich, wenn Versicherte nicht persönlich in die Apotheke gehen können und dennoch das Rezept einlösen möchten. Das Smartphone übernimmt dabei die Rolle eines Kartenterminals. Die Versicherten suchen sich zunächst ihre Apotheke aus, halten ihre elektronische Gesundheitskarte an ihr Smartphone und entscheiden dann, welche ihrer elektronischen Verordnungen sie ihrer Apotheke zuweisen möchten. Voraussetzung ist, dass sowohl die Gesundheitskarte als auch das Smartphone NFC-fähig (NFC = Near Field Communication) sind und die App der Wunschapotheke sich auf dem Smartphone des Versicherten befindet. Über einen Kommunikationsweg wird letztlich geklärt, wie das Medikament zum Versicherten gelangt. Fragen sie in ihrer Apotheke vor Ort, lassen Sie sich helfen oder achten sie auf ausliegendes Werbematerial in ihrer Lieblingsapotheke. Probieren sie es aus. Es ist längst keine „Revolution“ mehr.

 

Herzlichst Ihre Claudia Meffert

Pluspunkt Apotheken Magdeburg

 

Nr. 275 vom 12. März 2025, Seite 21

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