Grundsteuerbescheide in Magdeburg verschickt

Die Stadt Magdeburg hat die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an Eigentümer von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verschickt. Der Versand verzögerte sich aufgrund einer notwendigen Softwareanpassung, die durch einen Beschluss des Stadtrats am 5. Dezember 2024 über unterschiedliche Hebesätze für die Grundsteuer B für 2025 erforderlich wurde.
Zahlungen
Die Zahlungen für die Grundsteuer 2025 sowie die geänderten Straßenreinigungsgebühren sind in vier Raten fällig: 15. April, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei Steuerzahlern, die eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge automatisch abgebucht. Daueraufträge müssen selbst angepasst werden. Der Finanzservice bittet darum, nur die im Bescheid festgelegten Beträge zu überweisen. Wer noch keine Lastschrifteinzugsermächtigung an die Stadt erteilt hat, kann diese auf Wunsch nachreichen. Das entsprechende Formular ist im Internet verfügbar.
Jahressteuerbescheide
Die Jahressteuerbescheide berücksichtigen bis auf wenige Ausnahmen alle bis zum 28. Februar eingegangenen Grundsteuermessbescheide. Insgesamt wurden 71.575 Bescheide überprüft und verarbeitet. Die Bescheide für die Grundsteuer 2025 beinhalten die neue Grundsteuer und Änderungen bei der Straßenreinigung. Gleichzeitig wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 eingestellt und für 2025 neu festgesetzt. Falls ein Bescheid lediglich die Einstellung der Steuer beinhaltet, kann dies darauf hinweisen, dass entweder noch keine neue Festsetzung vom Finanzamt vorliegt, die Festsetzung noch nicht verarbeitet wurde oder das Grundstück ab 2025 unter einem anderen Aktenzeichen erfasst wird. In der Regel bleibt das Kassenzeichen des Grundstücks unverändert, sodass Lastschrifteinzugsermächtigungen und Empfangsvollmachten nicht neu ausgestellt werden müssen.
Die Stadt Magdeburg ist an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts gebunden. Dies betrifft insbesondere die grundsteuerpflichtige Person, die Art des Grundstücks und den festgesetzten Grundsteuermessbetrag.
Sollte es zu einem Widerspruch gegen den Bescheid kommen, muss der Einspruch oder Änderungsantrag direkt an das Finanzamt gerichtet werden. Wird Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt, kann die Grundsteuer dennoch festgesetzt werden. Falls jedoch die Daten des Grundsteuermessbescheides falsch verarbeitet wurden, muss der Widerspruch an die Stadt Magdeburg geschickt werden. Eine Aussetzung der Zahlpflicht erfolgt nur in Ausnahmefällen. Die Grundsteuerzahlung entfällt nur dann ganz oder teilweise, wenn das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid von der Vollziehung aussetzt. In einem solchen Fall wird neben dem Grundsteuerbescheid auch ein Aussetzungsbescheid erteilt. Es müssen lediglich die Grundsteuerbeträge gezahlt werden, die nicht ausgesetzt wurden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird jährlich für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festgesetzt. Die Steuer wird durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz berechnet. Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz in Magdeburg 340 % und gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Kleingartenanlagen. Bei der Grundsteuer B gibt es zwei Hebesätze: 965 % für Nichtwohngrundstücke und 483 % für Wohngrundstücke. Diese Sätze ermöglichen eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform.
Nichtwohngrundstücke umfassen unter anderem Geschäftsgrundstücke und unbebaute Flächen, während Wohngrundstücke Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke beinhalten. Die Zuordnung erfolgt im Grundsteuerwert- und -messbescheid des Finanzamts.
Anfragen bezüglich des Bescheides sind vorzugsweise per E-Mail an grundsteueranfragen@stadt.magdeburg.de zu stellen.
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