Arbeitnehmerentgelte stiegen 2024 in Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2024 stiegen die Arbeitnehmerentgelte in Sachsen-Anhalt um 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Damit blieb der Zuwachs hinter dem bundesweiten Anstieg von 5,6 % zurück. Nach vorläufigen Berechnungen erreichten die insgesamt gezahlten Entgelte in Sachsen-Anhalt 42,8 Milliarden Euro, was einem Anteil von 1,8 % an den gesamtdeutschen Entgelten entspricht.
Das Wachstum wurde hauptsächlich durch den Anstieg der Durchschnittsverdienste (Pro-Kopf-Entgelt) um 4,8 % erzielt. Die Anzahl der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt verringerte sich jedoch um 0,1 %, was einem Rückgang von 916 Personen entspricht.
Die durchschnittlich gezahlten Entgelte je Arbeitnehmer betrugen 46.662 Euro, was einem Anstieg von 2.138 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bundesweit lag der Anstieg bei 2.762 Euro, was den Pro-Kopf-Wert in Sachsen-Anhalt mit 84,1 % des bundesweiten Niveaus im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert. Im Durchschnitt fehlten jedem Beschäftigten in Sachsen-Anhalt 8.837 Euro im Vergleich zu den bundesweiten Entgelten.
Der Sektor des produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe verzeichnete mit 55.410 Euro die höchsten Pro-Kopf-Entgelte. Im Gegensatz dazu hatten die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie der Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation die niedrigsten Entgelte, mit 32.672 Euro bzw. 38.799 Euro.
Besonders im Dienstleistungsbereich stiegen die Entgelte je Arbeitnehmer stärker (+5,3 %) als im produzierenden Gewerbe (+3,9 %). Der Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation verzeichnete mit einem Anstieg von 5,8 % den größten Zuwachs innerhalb des Dienstleistungssektors, obwohl die Entgelte in diesem Bereich immer noch 10.736 Euro unter dem bundesweiten Durchschnitt lagen.
In der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei betrug der Anstieg der Entgelte 4,3 %, was einen Wert von 4.398 Euro über dem Bundesdurchschnitt ausmachte.
Das Arbeitnehmerentgelt umfasst die Bruttolöhne und -gehälter sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge und stellt die gesamten Beschäftigungskosten dar. In Sachsen-Anhalt entfielen rund 84 % der Entgelte auf Löhne und Gehälter und 16 % auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
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