Ab Mai nur noch digitale Passfotos für Ausweisanträge erlaubt

Foto: Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr

Ab dem 1. Mai 2025 tritt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft, die auch für die Bürgerbüros in Magdeburg gilt. Zukünftig dürfen Passbilder nicht mehr in Papierform mitgebracht werden. Stattdessen müssen biometrische Lichtbilder ausschließlich in digitaler Form bei der Antragstellung verwendet werden. Mit dieser Maßnahme reagiert die Bundesregierung auf wachsende Sicherheitsbedrohungen durch sogenannte „Morphing“-Techniken – ein Verfahren, mit dem manipulierte Fotos zur Täuschung von Identitäten genutzt werden können.

 

Bürgerinnen und Bürger können ihre Passfotos künftig direkt vor Ort in der Behörde oder bei zertifizierten, privaten Fotodienstleistern aufnehmen lassen. Diese Dienstleister übertragen das Foto anschließend digital an die zuständige Behörde, sodass es ohne weitere Zwischenschritte in den Ausweisantrag übernommen werden kann.

 

Ein zusätzlicher Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass die Bilder so den aktuellen Anforderungen für biometrische Fotos entsprechen. Fehlerhafte oder unzulässige Bilder sollen damit vermieden werden, was den Antragsprozess effizienter gestalten soll. Die neue Vorgabe betrifft auch Ausweisdokumente für Kleinkinder.

 

Die Bürgerbüros und Fotodienstleister werden im Zuge der Umstellung entsprechend ausgestattet und auf die neue Regelung vorbereitet. Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung und zu den Anforderungen an digitale Passbilder finden Bürgerinnen und Bürger auf den offiziellen Informationskanälen der jeweiligen Kommunalverwaltungen.

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