Ein Urlaub für Angehörige

Stefanie Stahl, Einrichtungsleiterin im Haus Mechthild, zeigt eines von acht Zimmern des Pflegehotels. (Foto: Peter Gercke)

Wer seine Angehörigen pflegt, übernimmt viel Verantwortung. Für die wichtigen und notwendigen pflegerischen Tätigkeiten müssen im Alltag viel Zeit und Kraft aufgewendet werden. Allen, die dies für ihre Angehörigen leisten, gebührt Anerkennung. Oft können solche Aufgaben – auch des emotionalen Einsatzes wegen – höhere Belastungen erzeugen als eine berufliche Tätigkeit. Deshalb steht pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu.

 

Im Haus Mechthild des städtischen Unternehmens Wohnen und Pflegen Magdeburg gGmbH stehen deshalb mehrere Zimmer als „Pflegehotel“ bereit. Urlaub und Erholung sind für alle Menschen wichtig, um dem Alltag zu entfliehen und Kraft zu tanken. Pflegehotels ermöglichen pflegebedürftigen Menschen, Urlaub zu machen. Um die Pflege und Betreuung der zu pflegenden Angehörigen kümmern sich die Pflegefachleute im Haus Mechthild, und zwar mit allen notwendigen Leistungen rund um die Uhr.

 

Die zu pflegenden Angehörigen, die während des Urlaubs ihrer Familienmitglieder ins Haus Mechthild einziehen, genießen alle Leistungen der Einrichtung. Das betrifft auch den Besuch angebotener kultureller Veranstaltungen oder ergotherapeutischer Kurse. Aus den Kontaktmöglichkeiten mit Bewohnern und Mitarbeitern der Einrichtungen können vielleicht sogar neue soziale Bindungen entstehen.

 

Natürlich genießt jeder Hotelgast den Schutz seiner privaten Sphäre im eigenen Zimmer. Jedes Zimmer ist mit einem TV-Gerät, einem Komfortbett, einem barrierefreien Bad sowie einem Balkon ausgestattet. Die Gemeinschaftsräume der Einrichtung und die Parkanlage können genutzt werden, die Teilnahme an Beschäftigungsangeboten und Ausflügen ist möglich.

 

Für den Pflegehotelaufenthalt gibt es gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Ein wichtiger Baustein der Finanzierung ist die Verhinderungspflege. Sie bietet Kostenunterstützung, wenn die Pflege vorübergehend durch Dritte übernommen wird. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Die rechtzeitige Beantragung der Verhinderungspflege ist ratsam, um die Leistungen zum geplanten Zeitpunkt in Anspruch nehmen zu können. Zusätzlich zur Verhinderungspflege kann der Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege im Pflegehotel verwendet werden.

 

Die zuständigen Mitarbeiter im Haus Mechthild beraten und informieren Sie gern über alle Möglichkeiten und planen mit Ihnen den Aufenthalt Ihres zu pflegenden Familienmitglieds. Dabei können auch alle individuellen Wünsche besprochen werden. Eine Reservierung kann auch online unter folgender Internetadresse „www.wup-magdeburg.de/leistungen-und-kosten/kurzzeitpflegehotel“  vorgenommen werden.

Nr. 286 vom 20. August 2025, Seite 25

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