Gedanken- & Spaziergänge im Park: Hymne und Flagge
Deutschland hat mal wieder ein Skandälchen: Bei der Deutschen Feuerwehrmeisterschaft in Torgau erklang zur Eröffnung wie geplant die Nationalhymne. Ungeplant war nur, dass alle drei Strophen mit Gesang vorgespielt wurden! Der Missetäter war schnell gefunden, es war der ehrenamtliche Hauptkampfrichter Richard Münder aus Bad Belzig. In der Hektik der Vorbereitung hatte er im Internet nach einer Version mit Gesang gesucht und fand eine von Heino aus den siebziger Jahren, den er vielleicht auch als Sänger mag, kopierte sie schnell und übergab den Stick dem DJ. Der prüfte auch nicht, was darauf war. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hermann Schreck, distanzierte sich empört von diesem Vorgang: „Gedankengut, das nicht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, hat keinen Platz in unseren Reihen.“ Obwohl die Polizei den Vorfall geprüft und festgestellt hatte, dass dieser als „nicht strafrechtlich relevant“ zu bewerten sei, wurde der Übeltäter „mit sofortiger Wirkung“ aller seiner ehrenamtlichen Funktionen im Deutschen Feuerwehrverband enthoben und verlor das Recht, die Feuerwehruniform zu tragen. Der arme Münder fühlt sich ungerecht und übertrieben verurteilt. Nie war er durch irgendeine extremistische Äußerung oder gar Handlung auffällig geworden. Und dennoch diese Maximalstrafe: das Verstoßen aus einer Gemeinschaft für die er und für die Sicherheit der Bevölkerung viel Freizeit geopfert hat. „Eigentlich ist das nicht zu verstehen“, meinte Gerd, „es ist keine Straftat, wie die Polizei völlig richtig beurteilte. 1990 hatte auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das gesamte Lied, auch die erste und zweite Strophe, unter den Schutz des staatlichen Symbols als Nationalhymne fällt und damit nicht strafbar ist. Die erste Strophe ist jedoch historisch belastet und gilt als verpönt, da sie in der NS-Zeit verwendet wurde. Das ist die Lage!“
Die nicht zutreffende Strophen
Das „Lied der Deutschen“, wie es ursprünglich hieß, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland, das zu dieser Zeit noch britisch war, geschrieben und war Ausdruck der Sehnsucht nach einem vereinten Deutschland, was zu dieser Zeit noch aus vielen kleineren und größeren Fürsten- und Königtümern bestand. Nach der Reichsgründung von 1871 wurde das bis dahin bereits in Preußen übliche Lied „Heil dir im Siegerkranz“ im Sinne einer Nationalhymne verwendet. Das Lied der Deutschen wurde dagegen durch das Kaiserhaus als „republikanisch“ abgelehnt! Erst am 10. August 1922, in der Weimarer Republik, wurde es mit allen drei (!) Strophen auf Veranlassung des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne bestimmt. In der Nazizeit wurde ausschließlich die erste Strophe gesungen, auf die immer das Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne, folgte. In der Bundesrepublik wurde 1952 entschieden, dass das Lied der Deutschen insgesamt die Nationalhymne bleibt, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden soll. Nach der Wiedervereinigung bzw. nach dem Beitritt der fünf neuen Länder wurde 1991 ausschließlich die dritte Strophe zur Nationalhymne erklärt. „Das ist sachlich richtig, denn die politische Geografie der ersten Strophe stimmte schon zu Hoffmanns Zeiten nicht mehr“, sagte ich. „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt – das entspricht eher den Grenzen des Heiligen römischen Reiches Deutscher Nation, das bereits zu Napoleons Zeiten zugrunde gegangen war. Das passt schon seit über 200 Jahren nicht mehr. Aber es ist nicht verboten und es ist keine Erfindung der Nazis.“ „Ja, es war eine ungerechte und überschießende Reaktion des Feuerwehrchefs. Vielleicht hatte er Angst, dass ihm die Verantwortung dafür zugeschoben werden könnte. Auf jeden Fall ist es meiner Meinung nach kein Grund, einen verdienten Feuerwehrmann rauszuschmeißen.“
Das Thema der Nationalhymne, aber auch der Nationalflagge beschäftigte offenbar auch Bodo Ramelow. Er stellte beides zur Debatte. Als Nationalhymne schwebt ihm die Kinderhymne von Bertolt Brecht vor, zu einer neuen Nationalflagge äußerte er sich nicht konkret, sondern meinte, dass viele die er kenne, mit der Nationalflagge „fremdeln“. Er schlug vor, dass darüber eine Volksabstimmung durchgeführt werden sollte. Gerd schüttelte nur den Kopf und meinte: „Keine Ahnung, in welcher linken Blase er sich aufhält, dass er auf solch eine Idee kommt. Oder hat er etwa an Angela Merkel gedacht? Sie bekam 2013 auf der Wahlparty der CDU nach der Bundestagswahl von dem Generalsekretär Gröhe eine Deutschlandfahne gereicht, worauf sie mit einer recht ablehnenden Mimik den Kopf schüttelte und die Fahne in eine Ecke der Bühne beförderte. Schade, dass Ramelow nicht gesagt hat, wie er sich eine deutsche Nationalflagge vorstellt. Vielleicht Schwarz-Rot-Gold mit Hammer und Sichel? Oder die Antifa-Fahne?“ „Vielleicht darf man ihn nicht so ernst nehmen. Er möchte halt auch mal wieder zu Wort kommen. Als Ministerpräsident von Thüringen hatte er das Sagen und stand oft im Mittelpunkt. Jetzt als Bundestagsvizepräsident bemerkt man ihn kaum noch. Vielleicht verträgt er das schlecht und wollte auch mal wieder in der Zeitung stehen?“
Über die Nationalfarben
Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon und zwar beim Lützower Freikorps, das größtenteils aus Studenten aus vielen Teilen Deutschlands bestand. Die Lützower trugen schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldfarbenen Knöpfen und hofften auf ein Gesamtdeutschland nach dem Krieg. 1815 gründeten Studenten, die im Lützowschen Freikorps gedient hatten, mit anderen national und republikanisch gesinnten Studenten in Jena die Urburschenschaft. Sie wählten die Farben „Schwarz-Rot-Gold“. Auch auf dem Hambacher Fest 1832 führten die Demonstranten viele schwarz-rot-goldene Fahnen mit sich. Auf dem mittleren roten Teil stand manchmal „Deutschlands Wiedergeburt“. 1848 beschloss die Frankfurter Nationalversammlung diese Fahne als Nationalflagge. Aber es blieb eine Nationalflagge ohne eine geeinte Nation. 1871 wurde Deutschland dann von oben vereint, aber unter der schwarz-weiß-roten Flagge. Erst 1919 beschloss die Weimarer Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold als die Farben des Deutschen Reiches. Die Nazis setzten dann ab 1933 schwarz-weiß-rot und seit 1935 die Hakenkreuzfahne als Reichsflagge ein. Die SED machte bereits 1946 einen Vorschlag für Schwarz-Rot-Gold als deutsche Nationalflagge. Sowohl die BRD wie auch die DDR beschlossen diese Fahne als Nationalflagge. Erst 1959 wurde in der DDR das Staatswappen mit Hammer und Zirkel eingefügt. Eine lange Geschichte“, meinte Gerd, „und immer positiv geprägt. Aus welchem Grunde sollte man dieses nationale Symbol zur Disposition stellen?“
„Ich finde übrigens auch, dass Frau Klöckner, die Bundestagspräsidentin, recht hat, wenn sie sagt, dass auf dem Reichstagsgebäude einzig und allein die deutsche Nationalflagge zu wehen habe. Der Bundestag ist die höchste und durch freie Wahl gewählte Repräsentanz des deutschen Volkes. Daher kann auf ihm nur die schwarz-rot-goldene Fahne wehen und nicht die Fahne irgendeiner Partei oder einer Interessenvertretung. Die Regenbogenfahne, um die es ging, ist eine Fahne der LGBTQ-usw-Bewegung, also das Zeichen einer Interessenvertretung. Auch wenn sie oft lautstark und farbenfroh auftritt, vertritt sie nur den kleineren Teil der Bevölkerung. Sonst könnte bei einem DGB-Kongress oder einem Kirchentag auch die Gewerkschafts- oder Kirchenfahne auf dem Bundestag wehen.“ „Das könnte ausufern“, meinte Gerd. „Kanzler Merz war auch der gleichen Meinung und stärkte Frau Klöckner den Rücken. Allerdings bin ich mir bei ihm nie so ganz sicher, ob er nicht in einem Vierteljahr plötzlich das Gegenteil sagt.“
Miteinander reden
„Als wir uns trafen, sprachen wir über das Torgauer Hymnenskandälchen,“ meinte Gerd. „Aber in Bad Muskau gibt es auch einen. Die Fürst-Pückler-Schule in Bad Muskau hat unter dem Sparhaushalt des Freistaates Sachsen zu leiden, denn die Zuschüsse für Ganztagsangebote in Grundschulen wurden gekürzt. Da auch die Stadtkasse nichts mehr übrighatte, bat man um Spenden, um die Ganztagsbetreuung weiter zu gewährleisten. Ein Bürger der Stadt, dessen Kinder auch auf diese Schule gingen, spendete 4.000 Euro. Aber einige haben ein Problem damit, denn der Spender heißt Chrupalla und ist Vorsitzender der AfD! Die Geschäftsführerin der Linken-Landtagsfraktion in Sachsen, Luise Neuhaus-Wartenberg, findet das ganz schlimm und empörte sich: „Das ist demokratiefeindlich“, sagt sie, denn das Geld kommt von Demokratiefeind*innen. Ist das nicht verrückt? Doch der CDU-Bürgermeister Krahl konterte kühl: „Geld stinkt nicht. Mir ist es egal, ob jemand von links, rechts, oben oder unten hilft. Es geht um die Kinder.“ „Bravo“, erwiderte ich und zitierte: „Wir Menschen müssen viel ehrlicher im gemeinsamen Umgang werden und auch viel mehr miteinander reden. Dann hat Hass keinen Nährboden mehr. Statt übereinander zu sprechen, sollten wir miteinander übereinander reden. Wer hat’s gesagt? Steinmeier im Dezember 2020! Schließt das nicht die AfD mit ein?“ „Diesen präsidialen Rat setzten am 5.9. in Tübingen der ehemals Grüne OB Palmer und der AfD-Politiker Frohnmaier in die Tat um, wurden dabei aber oft lautstark von Linken gestört. Haben die das nicht verstanden?“
Nr.287 vom 10. September 2025
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