Update: Land stoppt Magdeburger Weihnachtsmarkt

Update vom 11.11.2025

 

Die Oberbürgermeisterin von Magdeburg, Simone Borris, und der Stadtratsvorsitzende Wigbert Schwenke haben sich in einem offenen Brief an Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff gewandt.

 

Borris und Schwenke fordern, dass das Land die Weisung zurücknimmt und die Verantwortung für Sicherheitsanforderungen nicht auf Kommunen und Veranstalter abwälzt. Sie verlangen eine einheitliche und rechtssichere landesweite Regelung für Großveranstaltungen. In ihrem Schreiben betonen sie, dass aufgrund des laufenden Aufbaus des Weihnachtsmarktes schnelle Entscheidungen nötig sind: „Wir stehen unter massivem Zeitdruck. Der Aufbau des Weihnachtsmarktes läuft, Verträge sind geschlossen, Existenzen, auch für Händler in der gesamten Innenstadt, hängen an Entscheidungen, die in wenigen Tagen getroffen werden müssen.“

 

Die Stadt bittet um Unterstützung, Klarheit und Rückendeckung und betont: „Magdeburg braucht jetzt Unterstützung, Klarheit und Rückendeckung. Wir stehen für Sicherheit, aber auch für Freiheit Wir wollen keine Angst verwalten, sondern Zukunft gestalten.“

 

Der vollständige offene Brief an den Ministerpräsidenten und die Landesregierung:

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Dr. Haseloff,

sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,

 

mit großer Sorge wenden wir uns, die Oberbürgermeisterin und der Stadtratsvorsitzende der Landeshauptstadt Magdeburg, an Sie. Anlass ist ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 7. November 2025, in dem die Stadt über fachaufsichtliche Hinweise zum Sicherheitskonzept der Weihnachtsmarkt GmbH sowie zum Überfahrschutzkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg informiert wurde. Bereits am 6. November ging der Rasterplan der Polizei zur Verkehrs- und Sicherheitslage bei uns ein.

 

Diese beiden Schreiben markieren eine Zäsur im Umgang mit kommunaler Verantwortung, staatlicher Schutzpflicht und der Frage, wer in Deutschland künftig noch öffentliche Veranstaltungen durchführen kann.

1. Eine neue Qualität staatlicher Kommunikation

Das Landesverwaltungsamt stellt fest, die Veranstalterin des Magdeburger Weihnachtsmarktes „schaffe eine neue Gefahrenquelle und damit ein potentielles Anschlagsziel“. Diese Formulierung ist mehr als eine fachliche Bewertung – sie ist ein politisches Signal.

Wenn die Durchführung eines Weihnachtsmarktes als Schaffung eines Anschlagsziels gilt, bedeutet das im Ergebnis: Jede Stadt, die Feste, Märkte oder Kulturveranstaltungen ermöglicht, wird zur Mitverursacherin eines potenziellen Terrorrisikos erklärt.

Damit wird nicht nur die Verantwortung, sondern faktisch auch die Haftung auf die Kommunen verlagert – ohne rechtliche Grundlage und ohne landesweite Richtlinien.

Das ist eine Entwicklung, die die Grundfesten des öffentlichen Lebens betrifft.

 

2. Rechtslage, Zuständigkeit und Widersprüche

Bereits im Mai 2025 betonte Prof. Dr.Dr. iur. Kristin Pfeffer von der Akademie der Polizei Hamburg im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, dass der Staat bei der Terrorabwehr gefordert ist, nicht die Kommunen.

Sowohl alle uns bekannten Gutachten als auch das von uns beauftragte Gutachten des Bundesverbandes für Veranstaltungssicherheit (bvvs) kommen zu einem eindeutigen Ergebnis:

Die Abwehr terroristischer Gefahren im öffentlichen Raum ist eine staatliche Aufgabe – sie liegt beim Land und der Polizei, nicht bei Kommunen oder Veranstaltern.

Trotzdem verlangt das Landesverwaltungsamt faktisch, dass die Stadt Magdeburg und die Weihnachtsmarkt GmbH diese Verantwortung übernehmen. Das ist nicht nur rechtsdogmatisch problematisch, sondern auch politisch. Es gibt keine landeseinheitliche Rechtsgrundlage, keine klaren Zuständigkeitsregeln, keine Finanzierung und keine abgestimmten Maßstäbe.

Das bedeutet: Wir sollen handeln, ohne rechtliche Grundlage – und haften, wenn etwas geschieht.

Die Stadt hat den Veranstalter angehört. Die Weihnachtsmarkt GmbH hat erklärt, dass sie die geforderten Maßnahmen in Teilen nicht umsetzen kann und auch nicht bereit ist, die staatlichen Aufgaben der Terrorabwehr zu übernehmen.

Eine Klage der Gesellschaft gegen die Versagung der Marktfestsetzung ist daher wahrscheinlich.
Unser Handeln – und damit eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung – beruhen unmittelbar auf den vom Landesverwaltungsamt erteilten fachaufsichtlichen Hinweisen.
Diese Lage zeigt, in welche Zwangssituation Kommunen geraten, wenn rechtliche Zuständigkeiten unklar und Sicherheitsverantwortung ohne ausreichende Grundlage übertragen werden.

Was sind das für Signale – gegenüber den Städten, den Veranstaltern und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes?

 

3. Politische und gesellschaftliche Folgen

Die Konsequenzen dieser Entwicklung reichen weit über Magdeburg hinaus:

  • Gefährdung der Veranstaltungsfreiheit: Wenn Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder Volksfeste als sicherheitspolitische Risiken gelten, droht ein Rückzug des öffentlichen Lebens.

  • Ökonomische Verluste: Beschicker, Händler und Dienstleister stehen vor erheblichen finanziellen Einbußen. Arbeitsplätze sind unmittelbar gefährdet.

  • Gesellschaftliche Signale: Wenn Angst vor Terror den öffentlichen Raum bestimmt, verlieren wir mehr als nur Feste – wir verlieren Vertrauen, Gemeinschaft und Normalität.

Wenn wir jetzt Märkte absagen müssen, weil wir ohne staatliche Unterstützung keine Sicherheit garantieren können, dann hat der Täter der Amoktat vom 20. Dezember 2024 sein Ziel erreicht:

Er hat unser gesellschaftliches Selbstverständnis getroffen.

 

4. Appell an die Landesregierung

Im Namen der Landeshauptstadt Magdeburg, des Stadtrates und ihrer Bürgerinnen und Bürger appellieren wir an die Landesregierung,

1. eine sofortige, landeseinheitliche und rechtssichere Regelung für Sicherheitsanforderungen bei Großveranstaltungen zu schaffen,

2. die Haftungsrisiken und Kostenlasten nicht länger auf Kommunen und Veranstalter abzuwälzen,

3. eine gemeinsame Taskforce aus Innenministerium, Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und Kommunen einzurichten,

4. politisch Verantwortung zu übernehmen, damit der Magdeburger Weihnachtsmarkt 2025 als Zeichen von Mut, Zusammenhalt und Vertrauen stattfinden kann.

Weiterhin fordern wir die Anpassung der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 07. November 2025, da ansonsten die Marktfestsetzung nicht erfolgen kann, sodass der Weihnachtsmarkt nicht stattfinden kann.

 

5. Schlusswort – Jetzt ist Handeln gefragt

Wir stehen unter massivem Zeitdruck. Der Aufbau des Weihnachtsmarktes läuft, Verträge sind geschlossen, Existenzen, auch für Händler in der gesamten Innenstadt, hängen an Entscheidungen, die in wenigen Tagen getroffen werden müssen.

Wir können nicht länger abwarten, während Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden.

Magdeburg braucht jetzt Unterstützung, Klarheit und Rückendeckung. Wir stehen für Sicherheit, aber auch für Freiheit. Wir wollen keine Angst verwalten, sondern Zukunft gestalten.

Wir bitten Sie eindringlich, gemeinsam mit uns zu handeln – jetzt.

Originalmeldung vom 10.11.2025

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg kann den Weihnachtsmarkt vorerst nicht genehmigen. Oberbürgermeisterin Simone Borris informierte den Stadtrat kurzfristig darüber, dass das Landesverwaltungsamt das vorgelegte Sicherheitskonzept bemängelt und der Stadt untersagt, dem Konzept zuzustimmen. In dem Schreiben wird der Weihnachtsmarkt laut Landesverwaltungsamt als „ein potentielles Anschlagsziel“ bezeichnet. Borris betont, dass diese neue Einschätzung überraschend komme und „Sicherheit absolute Priorität hat“.

 

Das Landesverwaltungsamt kritisiert, der Veranstalter sehe die Verantwortung für Terror- und Amoktaten ausschließlich bei Polizei und Sicherheitsbehörde. Die Oberbürgermeisterin hält dagegen, dass konkrete Terrorabwehr eine staatliche Aufgabe sei und verweist darauf, dass selbst die Polizei schriftlich bestätigt habe, dass die Abwehr konkreter Gefahren Aufgabe des Staates ist.

 

Weitere Kritikpunkte betreffen Einlasskontrollen, Zufahrtsschutz sowie fehlende Risikobewertungen im Kinder- und Jugendschutz. Teilweise bleiben die Forderungen des Landes jedoch unklar und widersprüchlich. Zudem bemängelt die Stadt den späten Zeitpunkt der Beanstandung, da ähnliche Konzepte zuvor nicht beanstandet wurden.

 

Die Weihnachtsmarktgesellschaft zeigt sich bereit, Hinweise einzubauen, lehnt jedoch ab, die „generelle Verantwortung von Terror- und Amokereignissen“ zu übernehmen oder das gesamte Gelände einzuzäunen. Aufgrund der Weisung des Landes kann die Stadt „vorerst keine Genehmigung“ erteilen.

 

Borris warnt vor gravierenden Folgen, sollte der Markt ausfallen. Sie befürchtet dauerhafte Auswirkungen auf Großveranstaltungen und ein negatives Signal für die Stadtgesellschaft. Zugleich äußert sie die Hoffnung, dass der Weihnachtsmarkt dennoch stattfinden kann und fordert Gespräche mit dem Land Sachsen-Anhalt.

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