Sozialticket: Für 19 Euro durch die ganze Stadt
Seit dem 1. Mai können berechtigte Magdeburgerinnen und Magdeburger mit dem Sozialticket vergünstigt Busse und Bahnen im Stadtgebiet nutzen. Die persönliche Monatskarte kostet 19 Euro. Das Angebot wird zunächst ein Jahr lang erprobt; der Verkauf hatte bereits am 29. April begonnen.
Die vom Stadtrat am 26. März beschlossene Pilotphase läuft noch bis zum 30. April 2027. Während dieses Zeitraums können Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses, der Otto-City-Card, eine persönliche Monatskarte für 19 Euro erwerben. Mit dem Angebot erhalten Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, zu einem deutlich reduzierten Preis im gesamten Magdeburger Stadtgebiet mobil zu sein. Das Ticket gilt in der Preisstufe Magdeburg (010) für beliebig viele Fahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen.
Der Verkauf des Sozialtickets begann am Mittwoch, dem 29. April 2026, in den Verkaufsstellen der Magdeburger Verkehrsbetriebe. Erster möglicher Gültigkeitstag war der 1. Mai. Seitdem ist das Ticket dort erhältlich. Für den Kauf müssen eine gültige Otto-City-Card und ein Personalausweis vorgelegt werden. Wer bereits einen Stadtpass besitzt, braucht keinen zusätzlichen Antrag auf das Sozialticket zu stellen.
Anders als eine klassische Kalendermonatskarte kann das Sozialticket an einem frei gewählten Tag beginnen. Wer es beispielsweise ab dem 15. eines Monats nutzt, kann damit bis zum Ende des 14. Tages des Folgemonats fahren. Der Kauf ist bis zu zehn Tage vor dem gewünschten ersten Gültigkeitstag möglich.
Die Fahrkarte ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. Vor- und Zuname werden bei der Ausgabe durch die MVB eingetragen. Bei einer Kontrolle ist zusätzlich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ein Umtausch ist ausgeschlossen; bei Verlust muss das Ticket neu gekauft werden. Die Berechtigung zum Erwerb wird von den MVB jeden Monat erneut geprüft. Im Leistungsumfang ist außerdem die kostenlose Mitnahme eines Fahrrades enthalten. Die Beförderungskapazität ist jedoch begrenzt, und Fahrgäste haben Vorrang.
Voraussetzung ist ein gültiger Stadtpass mit der Bezeichnung Otto-City-Card sowie ein Hauptwohnsitz in Magdeburg. Anspruch auf den Stadtpass haben unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, können zum berechtigten Personenkreis gehören.
„Wer zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört und noch keinen Stadtpass besitzt, kann einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg oder in allen Bürgerbüros stellen“, erklärte Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, zum Start des Angebots.
Keinen Anspruch auf das Sozialticket haben Personen, die bereits ein Schülerticket erhalten können. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und eine Magdeburger Schule besuchen.
Wer bereits seit mindestens drei Monaten eine Abo-Fahrkarte besitzt und stattdessen das Sozialticket nutzen möchte, kann wechseln. Für bestehende Abonnements gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist jeweils zum Monatsende möglich.
Das bisherige monatliche Guthaben von fünf Euro, das Stadtpass-Inhaber für den Kauf von MVB-Fahrscheinen nutzen können, bleibt während der Pilotphase bestehen. Beide Vergünstigungen lassen sich allerdings nicht miteinander kombinieren. Berechtigte müssen sich in jedem Monat zwischen dem Sozialticket und dem Fünf-Euro-Guthaben entscheiden.
Sollte das Sozialticket nach der Pilotphase dauerhaft eingeführt werden, soll das bisherige Guthaben ab dem 1. Mai 2027 entfallen. Deshalb ist diese Vergünstigung zunächst bis zum Ende der Erprobung am 30. April 2027 befristet.
Mit der einjährigen Testphase verfügt Magdeburg derzeit über ein vergünstigtes Mobilitätsangebot, das den gesamten städtischen Nahverkehr einschließt und durch den frei wählbaren Beginn flexibel genutzt werden kann. Ob das Modell über den 30. April 2027 hinaus fortgeführt wird, hängt vom Ergebnis der Pilotphase ab.
Grundlage des Beitrags sind die Informationsblätter der Landeshauptstadt Magdeburg und der Magdeburger Verkehrsbetriebe zur Pilotphase des Sozialtickets. Die Zeitformen wurden auf einen Veröffentlichungszeitpunkt nach dem 1. Mai 2026 angepasst.
Das Sozialticket auf einen Blick
Preis: 19 Euro pro Monat
Gebiet: Tarifzone Magdeburg, Preisstufe 010
Verkehrsmittel Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Regionalzug im Stadtgebiet
Berechtigung Gültige Otto-City-Card; kein Anspruch auf ein Schülerticket
Gültigkeit Frei wählbar; Erwerb bis zu zehn Tage im Voraus
Übertragbar? Persönlich und nicht übertragbar
Nachweis Otto-City-Card beim Kauf, amtlicher Lichtbildausweis bei der Nutzung
Pilotphase 1. Mai 2026 bis 30. April 2027
Nr. 308 vom 22. Juli 2026, Seite 8-9
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