Mehr Menschen auf Hilfe angewiesen

In Sachsen-Anhalt erhielten 2025 insgesamt 14.765 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Damit stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr um 515 Personen beziehungsweise 3,6 Prozent.

Symbolbild

Den größten Anteil machte die Hilfe zur Pflege aus. 13.395 Menschen waren darauf angewiesen, weil die Leistungen der Pflegeversicherung ihren notwendigen Pflegebedarf nicht vollständig abdeckten und ihnen sowie ihren Unterhaltsverpflichteten ausreichende eigene Mittel für die verbleibenden Kosten fehlten. Gegenüber 2024 erhöhte sich die Zahl der Beziehenden um 6,3 Prozent.

 

Pflege überwiegend in Einrichtungen

 

1.810 Personen erhielten Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Das waren 105 mehr als im Vorjahr. Mit einem Durchschnittsalter von 74,8 Jahren war diese Gruppe fast vier Jahre jünger als die Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

 

1.385 Pflegebedürftige nahmen eine häusliche Pflegehilfe in Anspruch. Ihre Zahl stieg innerhalb eines Jahres um 11,7 Prozent. Insgesamt lebten 11.900 Menschen mit Hilfe zur Pflege in Wohneinrichtungen. Damit entfielen 88,8 Prozent aller Pflegehilfen auf die stationäre beziehungsweise teilstationäre Versorgung.

 

Weniger Unterstützung in besonderen Lebenslagen

 

1.415 Menschen erhielten 2025 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Im Vorjahr waren es noch 1.690 Personen. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem vorübergehende Hilfen im Haushalt sowie die Übernahme von Bestattungskosten.

 

Für 545 zur Bestattung Verpflichtete übernahm das Land beziehungsweise die zuständige Sozialhilfe die Bestattungskosten. 2024 waren es noch 720 Fälle.

 

Darüber hinaus erhielten 420 blinde und sehgeschwächte Menschen Blindenhilfe, mit der die durch die Blindheit entstehenden Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen. Im Vorjahr bezogen 435 Menschen diese Leistung.

 

Mehrheit lebt in Einrichtungen

 

12.080 und damit 81,8 Prozent aller Empfänger von Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht. Im Vorjahr lag ihre Zahl bei 11.345.

Das Durchschnittsalter aller unterstützten Personen betrug 75,4 Jahre. Unter den Leistungsbeziehenden waren 720 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

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