Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a. der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen.
Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit setzt Sachsen-Anhalt die Vereinbarungen, die am Sonntag zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder getroffen worden sind, um. Die Beschränkungen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten. Die bisher geltenden Einschränkungen halten damit an.
Private Zusammenkünfte
Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen, bei der es keine Begrenzung auf eine Zahl der Hausstände gibt, beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.
Für die Weihnachtstage gelten Sonderregelungen
Im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 können alternativ private Zusammenkünfte und Feiern auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden – wobei bis 14-jährige Kinder der Familie wieder ausgenommen sind. Damit schöpft Sachsen-Anhalt die zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin getroffene Regelung nicht aus. Zudem appelliert die Landesregierung die Kontakte möglichst zu minimieren.
Hotels & Übernachtungen
Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet; der Weihnachtsbesuch zählt dabei ausdrücklich nicht dazu.
Gottesdienste
Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden.
Schulen & Kitas
Ab dem 16. Dezember 2020 hebt Sachsen-Anhalt die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen auf. Es wird empfohlen, wo immer möglichst, die Kinder zu Hause zu betreuen, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend.
Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht. Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.
Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.
Einzelhandel
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für
- Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Direktvermarktern von Lebensmitteln
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten
- Fahrradgeschäfte mit Werkstätten
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Reinigungen, der Waschsalons
- Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels
wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Silvester und Neujahr
Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot, auch hier folgt Sachsen-Anhalt der Bundeslinie. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie (medizinische Fußpflege), bleiben weiter möglich.
Alten- und Pflegeheime
Für Alten- und Pflegeheime sowie die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten hatte Sachsen-Anhalt bereits am Freitag eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher beschlossen.