Freiberufliche Künstler*innen (Solo-Selbständige), Kulturschaffende sowie künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb können von der Landeshauptstadt Magdeburg finanzielle Soforthilfe erhalten. Das sieht eine Drucksache vor, die dem Stadtrat zur Entscheidung am 14. Mai vorgelegt wird.
Die Soforthilfe-Fonds soll mit 150.000 EUR ausgestattet sein und vom Kulturbüro ausgegeben werden. Damit soll Kunstschaffende unter die Arme gegriffen werden, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Nöte geraten sind.
Die Soforthilfe wird als Leistung zur Deckung arbeitsnotwendiger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion von Kunst und/oder von kulturellen Angeboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gewährt.
Die Höhe der Soforthilfe beträgt
- für natürliche Personen einmalig 1.000 EUR pro Person
- für künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb einmalig 3.000 EUR pro Kultureinrichtung
Die Antragsfrist endet am 30.06.2020
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Soforthilfe. Sie stellt eine freiwillige Leistung dar. Antragsprüfung und Gewährung der Soforthilfe ist grundsätzlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Über die Beschlussvorlage berät der Finanzausschuss bereits in seiner heutigen Sitzung. Abschließend entscheidet der Stadtrat am 14. Mai darüber.