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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Direktverteilung

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Firma KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG und dem Kunden geschlossenen Vertrages (Vertragsschluss ab 01.01.2020) zur direkten Werbeverteilung. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus.

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sämtlichen mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilten und erhaltenen Verteilaufträgen zugrunde gelegt. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Auftragnehmer ist die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG.
  2. Die Nettopreisangebote nebst Leistungsbeschreibung sind verbindlich. Bei Abweichungen der vom Auftraggeber erklärten Daten und Bedingungen (z. B. Gewicht, Anzahl, Verteilzeitraum, Verteilgebiet) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis anzupassen und dem Auftraggeber mitzuteilen oder ggf. den Auftrag abzulehnen. Bei einer Auftragsablehnung durch den Auftragnehmer, aufgrund von falschen Angaben des Auftraggebers, entsteht kein Schadensersatzanspruch beim Auftraggeber. Bereits geliefertes Verteilgut ist vom Auftraggeber binnen 14 Tagen auf eigene Kosten abzuholen.
  3. Kommt ein erteilter Auftrag nicht zur Ausführung, aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, 30 % des Auftragswertes ohne weiteren Nachweis als Ausfallentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Ausfallschadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis der Entstehung geringerer Schäden offen.
  4. Wenn durch nicht rechtzeitig angeliefertes Verteilgut, durch kurzfristige Auftragsänderungen oder durch andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe der Beginn des Auftrages insgesamt oder an einzelnen Orten verzögert wird, verschieben sich bereits bestätigte Verteil- oder Liefertermine entsprechend. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal, Spesen und Kilometerkosten in Rechnung zu stellen. Wird das Verteilgut nicht wenigstens zwei Arbeitstage (besondere Absprachen ausgenommen) vor Beginn der Verteilung angeliefert, entfällt eine Haftung für eine termingerechte Ausführung.
  5. Verteilgut, welches der Auftragnehmer vom Auftraggeber übernommen hat, bewahrt er auf Gefahr des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf. Bei Übernahme des Verteilgutes haftet der Auftragnehmer nur für die laut Lieferschein empfangene Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der Stückzahlen innerhalb der Abpackeinheiten. Für in Verlust geratenes Verteilgut haftet der Auftragnehmer nur, wenn er den Verlust zu vertreten hat. Überdrucke der Druckereien, die bis zu 10 % der Gesamtauflage ausmachen können, ohne dass diese auf den Lieferscheinen gesondert ausgewiesen werden, werden nur dann verteilt, wenn der Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag dafür erteilt. Die Überdrucke und eventuelle Reste aus den Verteilungen werden als Makulatur behandelt. Eine Lagerpflicht oder Rücksendung besteht für den Auftragnehmer nicht.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber verantwortet immer Art, Inhalt und Text seiner Werbeobjekte. Wird eine Werbemaßnahme von Amts wegen gestoppt oder untersagt, haftet der Auftraggeber für alle Verzugsschäden. In solchen Fällen behalten wir uns jederzeit das Rücktrittsrecht vor. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Schaden zu verantworten und dem Auftraggeber 60% des wegfallenden Auftragswertes ohne weiteren Nachweis als Ausfallentschädigung zu bezahlen.
  7. Wir leisten Gewähr für die Belieferung von ca. 90 % aller in geschlossenen Zielgebieten befindlichen Empfänger durch eine Kombination von Briefkasten- und Tütenverteilung. Die Briefkastenverteilung umfasst nur von außen freizugängliche Briefkästen oder innenliegende, wenn dem Auftragnehmer Eintritt gewährt wurde. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Auftragsdurchführung müssen uns unverzüglich nach ihrem Entstehen schriftlich bekanntgegeben werden. Sie müssen zur Prüfung enthalten: Tag, Ort, Straße und Hausnummer, Namen des oder der Reklamanten und genaue Umstände, die den Anlass der Reklamation bilden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Qualität der beauftragten Leistung unverzüglich zu kontrollieren. Reklamationen, die später als zwei Tage nach der Leistungserbringung eingehen, können mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten nicht anerkannt werden. Beanstandungen oder Reklamationen werden schnellstmöglich geprüft, um trotz aller Sorgfalt etwaig aufgetretene Mängel sofort abzustellen. Es wird dazu schriftlich Stellung genommen. Die Kosten der Nachprüfung einer Mängelrüge können dann in tatsächlich nachgewiesener Höhe dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn die Mängelrüge sich als unbegründet erweist. Leitet der Auftraggeber aus einer Reklamation Schadensersatzansprüche ab, so ist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit durch seinen Beauftragten mit einem Beauftragten des Auftragnehmers immer dann verpflichtet, wenn dies vom Auftragnehmer verlangt wird. Die gemeinsame Überprüfung erfolgt durch Haushaltsbeauftragte an Ort und Stelle oder durch eine telefonische Befragung durch den Auftragnehmer. Um ein ausreichend stichhaltiges Bild zu erhalten, sind dabei auf je 1000 Haushalte 100 Befragungen zu machen. Die Befragungsergebnisse werden auf einem Kontrollformular notiert und dienen dann als Bemessungsgrundlage für einen eventuellen Schadensersatz.
  8. Bei begründeten Beanstandungen aus Verschulden des Auftragnehmers wird ein angemessener Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung geleistet. Ergibt sich aus den gemeinsamen Haushaltsbefragungen, dass die vereinbarte Abdeckungsquote (siehe hier Nr. 7) wesentlich unterschritten wurde, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Wenn durchweg ordnungsgemäß verteilt worden ist und sich Beanstandungen nur in Teilgebieten nachweisen lassen, kann sich der Rechnungsabzug also auch nur auf Teilmengen erstrecken. Ein Anspruch auf generellen Rechnungsabzug ist nur gerechtfertigt, wenn überwiegend schlecht gearbeitet worden ist. Nur wenn die Fehlquote mehr als 15 % der garantierten Abdeckungsdichte beträgt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rechnungsminderung. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.
  9. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Wechsel werden nicht angenommen. Auftragsvolumina über 10.000,00 € netto bedürfen einer Bankbürgschaft (Aval) über den Bruttobetrag, eines vorherigen Bonitätsnachweises durch den Auftraggeber, oder einer Vorauszahlung von 50 % des Auftragsvolumens. Bei Neukunden ist Vorauskasse abzüglich 2 % Skonto obligatorisch. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach §286 BGB berechtigt, ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachweislich darüberhinausgehenden Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass Verzugszinsen nur in gesetzlicher Höhe entstanden sind. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für den Restauftrag Vorauszahlung verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt.
  10. Der Auftraggeber darf mit den Mitarbeitern oder Subunternehmern des Auftragnehmers nicht direkt arbeiten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers von sich aus an ihn herantreten. Wegen der außerordentlichen Bedeutung für Weiterentwicklung und Fortbestand des Auftragnehmers und seines Unternehmens wird hiermit eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbungsverbot vereinbart. Diese Vertragsstrafe entsteht besonders dann, wenn der Auftraggeber vertraglich an den Auftragnehmer gebundene selbstständige Verteilunternehmen, Dienstleister und freiberuflich Tätige ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers direkt beschäftigt. Die Verträge des Auftragnehmers können dabei auch mündlich geschlossen sein.
  11. Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Auftrages. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, gilt wöchentliche Rechnungsstellung als vereinbart. Rechnungsgrundlage ist das jeweils verarbeitete Wochenvolumen.
  12. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  13. Einmal vom Auftraggeber bekanntgegebene Geschäftsbedingungen haben bei Folgeaufträgen auch dann verbindliche Gültigkeit, wenngleich aus welchen Gründen für die ausgeführten oder auszuführenden Aufträge keine Auftragsbestätigung vorliegen sollte.
  14. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig.
  15. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Rechts- und Erfüllungsort ist der Sitz der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG.
  16. Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG verpflichtend sein würde, informiert die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
  17. Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und behandelt diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die aufgenommenen Daten dienen der Durchführung von vertraglichen Vereinbarungen, Leistungen, Informationsbekanntgaben sowie der Rechnungslegung nebst gesetzlicher Vertragsdokumentation und Aufbewahrungspflicht.

Stand der AGB Jan. 2023

 

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