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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) Kulturreisen / Tagesfahrten

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Firma KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG und dem Kunden geschlossenen Dienstvertrages (Vertragsschluss ab 01.11.2019) zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus.

§1 Rechtsvorschriften

(1) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG erbringt die ausgeschriebenen Leistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers (zur Vereinfachung – fortführend Kunde genannt).

(2) Auf das Rechtsverhältnis zwischen der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG und dem Kunden finden in erster Linie die mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG getroffenen Vereinbarungen, ergänzend finden diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

(3) Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(4) Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG. Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, werden von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nicht angeboten und sind somit kein Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsschluss

(1) Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Shopsysteme der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG entgegengenommen.

b) Grundlage des Angebots von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG und der Buchung des Kunden sind die Beschreibungen der jeweilig angebotenen Tagesfahrt und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die Buchungsgrundlagen gehen dem Kunden mit der Rechnungslegung nochmals gesondert in Druckform zu.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG vor. Der Vertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche schriftliche Erklärung, Anzahlung bzw. Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der buchende Kunde kann vom teilnehmenden Kunden abweichen. Die Haftung für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die die Buchung vorgenommen wurde und für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, liegt beim buchenden Kunden.

(2) Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG zum Abschluss des verbindlichen Vertrages. Anderweitig kommt der Vertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.

(3) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

§3 Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

(1) Die geschuldete Leistung der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG besteht aus der Erbringung der jeweiligen bezahlten Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Ablauf der Tagesfahrt (nebst Abfahrtzeiten) ist dem Programmverlauf der Buchungsgrundlage zu entnehmen. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Zirka-Angaben.

(2) Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG, für die aus Beweisgründen dringend die Schriftform empfohlen wird. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

(3) Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber, nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. Liegen entsprechende Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, bleibt es sowohl dem Kunden und der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

§4 Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

(2) Tagesfahrten mit oder ohne Zusatzleistungen müssen spätestens 14 Tage vorab bezahlt werden, Ausnahmen werden bei der jeweiligen Fahrt erwähnt.

(3) Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 6.3 zu fordern.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

§5 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

(1) Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

(2) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

§6 Kündigung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag mit der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform.

(2) Bei einer Kündigung durch den Kunden vor dem Reisetag, werden zu Gunsten der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG folgende Stornobeträge fällig:

Stornostaffel 1 – bei Tagesfahrten ohne Zusatzleistungen (reine Fahrt)

bis 8 Tage vor Reisebeginn 30%

bis 1 Tag vor Reisebeginn 50%

Stornostaffel 2 – bei Tagesfahrten mit Zusatzleistungen (Fahrt mit Programm)

bis 8 Tage vor Reisebeginn 40%

bis 1 Tag vor Reisebeginn 70%

Stornostaffel 3

Nichterscheinen zur Fahrt 100%

Gesonderte Regelungen für vorab zu buchenden Eintrittskarten und Tickets werden ggf. von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG in den jeweiligen Reisebeschreibungen oder mit der Rechnungslegung mitgeteilt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

(3) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall frei, der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Dieser Nachweis bedarf zwingend der Schriftform.

(4) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG einen solchen Anspruch geltend, so ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ggf. ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(5) Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

§7 Haftung und Versicherung des Dienstleisters

(1) Eine Haftung der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

(2) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG ursächlich oder mitursächlich war.

(3) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Drittanbietern wie Fuhrunternehmen, Reiseführer oder Gaststättenbetrieb, die anlässlich der Leistung genutzt werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG ursächlich oder mitursächlich war.

(4) Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG ist gesetzlich nach § 651k Abs. 6 BGB nicht zu einem Reisesicherungsschein verpflichtet. Nach der gesetzlichen Definition handelt es sich bei der angebotenen Tagesfahrt der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG um eine Kurzreise die nicht länger als 24 Stunden andauert, ohne Übernachtung stattfindet und preislich unter 75,00 Euro ist. Ein Sicherungsschein ist demnach ausgeschlossen und gesetzlich nicht erforderlich.

§8 Rücktritt durch den Dienstleister

(1) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Hinweis, einer allgemeinen Leistungsbeschreibung oder bei Rechnungslegung deutlich angegeben sein.

b) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG hat die Mindestteilnehmerzahl und die damit verbundene späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Pros-pektangaben zu verweisen.

c) Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

(2) Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die für die Tagesfahrt geleistete Zahlung binnen 14 Arbeitstagen zurück.

§9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Rechts- und Erfüllungsort ist der Sitz der KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG.

§10 Verbraucherstreitbeilegung

Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG verpflichtend sein würde, informiert die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

§11 Datenschutz

Die KOMPAKT MEDIA GmbH & Co. KG nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und behandelt diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die aufgenommenen Daten dienen der Durchführung von vertraglichen Vereinbarungen, Leistungen, Informationsbekanntgabe, sowie der Rechnungslegung nebst gesetzlicher Vertragsdokumentation und Aufbewahrungspflicht.

Stand der AGB Jan. 2023

 

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