Führerscheinförderung für Auszubildende
Für Kraftfahrzeugmechatroniker, die PKWs oder Nutzfahrzeuge instand setzen und damit Mobilität erst ermöglichen, gibt es laut der Verordnung über die Berufsausbildung keinen obligatorischen Führerscheinerwerb. Unter Nutzung vom Landesprogramm Weiterbildung vom 25. Juli 2023 besteht nun aktuell die Möglichkeit für Beschäftigte und betrieblich Auszubildende, eine EU-Fahrerlaubnis der Klassen B, C, D, L oder T zu erwerben.