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Handwerkerhof: positive Entwicklung

Handwerkerhof: positive Entwicklung Tina Beddies-Heinz Sitz der Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg (GWM) auf dem Gelände der ehemaligen Ölmühle. Foto: WOBAU Kompakt Zeitung Wenn Wände reden könnten, dann hätte das Gemäuer rings um die Ölweide im Magdeburger Stadtteil Brückfeld sicherlich einiges zu berichten. Lange bevor an das Gewerbezentrum „Berliner Chaussee“ samt Handwerkerhof zu denken war, wurde auf dem Gelände ein Betrieb der Lebensmittelindustrie gegründet: die ehemalige Ölmühle Hubbe & Farenholtz ist auf ein im ausgehenden 18. Jahrhundert von Wallstab & Companie gegründetes Unternehmen zurückzuführen. Im Mittelpunkt der Produktion stand die Gewinnung von Ölen, die für die Speisefettherstellung genutzt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1948 enteignet, firmierte das Unternehmen unter dem Namen Volkseigener Betrieb Öl- und Fettwerke Magdeburg. Ende der 1950er Jahre waren unter der Adresse Berliner Chaussee 66 circa 1.200 Mitarbeiter beschäftigt. Kerngeschäft war die Verarbeitung von Ölsaaten. Es wurde eine Raffinerie betrieben, in der Margarine und zu einem späteren Zeitpunkt auch Speiseeis hergestellt wurde. 1984 zum Stammbetrieb des Kombinats Öl und Margarine ernannt, war kurz nach der Wiedervereinigung Schluss. 1992 wurde das Unternehmen liquidiert – fünf Jahre später erwarb die 1993 durch die Landeshauptstadt gegründete Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg (GWM) das Gelände und baute dieses bis 2002 zu einem Gewerbezentrum um. Ziel des Unterfangens: die Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Sinne der Wirtschaftsförderung. „Bereits 2019 wurden das Personal und die Aufgaben der GWM an die Landeshauptstadt Magdeburg zurückgeführt“, erklärt René Weimann, Leiter der Geschäftsstelle Mitte der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg. Ein Jahr später betraute die Stadt die WOBAU mit der Geschäftsbesorgung und dem Betrieb des Handwerkerhofs. „Intern haben zwischenzeitlich etliche Mitarbeiter gewechselt beziehungsweise viele sind in den Ruhestand gegangen, sodass lediglich die Geschäftsführerin und ein Hauswart bei der GWM verblieben sind“, schildert René Weimann weiter. Und so beschloss der Stadtrat in diesem Sommer die Verschmelzung von WOBAU und GWM. „Aus unserer Sicht kann man diese Entwicklung positiv bewerten. Wir konnten unser Angebot erweitern und haben es geschafft, das Ganze wirtschaftlich zu machen“, meint der WOBAU-Geschäftsstellenleiter. „Es gibt hier auf einer Gesamtfläche von knapp 9.500 Quadratmetern 45 Mieteinheiten. Sechs Hallen, ein Bürogebäude, ein kombiniertes Büro- und Lagergebäude sowie eine denkmalgeschützte Dachkonstruktion – die ehemalige Rapsscheune – gehören zum Gewerbezentrum. Nur eine Mieteinheit steht leer, es gibt dafür jedoch schon drei Bewerber.“ Die gute Lage in direkter Anbindung an die Berliner Chaussee ist für René Weimann ausschlaggebend für die Attraktivität des Komplexes. „Es haben sich hier viele Handwerksbetriebe, Logistikunternehmen, Versorger und Startups angesiedelt, die die Nähe zum Stadtzentrum und die direkte Anbindung ans Umland durch die Bundesstraße 1 schätzen.“ Hinzu kommt die Preispolitik im Sinne des Gesellschaftsvertrages der WOBAU für eine sozial verantwortbare Versorgung der Bevölkerung. „Natürlich müssen Instandhaltungsarbeiten umgesetzt werden und auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz erfolgen – daher lassen sich künftige Mieterhöhungen nicht ausschließen“, so René Weimann. „Aber wir wollen den Handwerks- und Gewerbebetrieben hier einen dauerhaft gesicherten und wirtschaftlichen Standort bieten und Existenzgründer weiterhin mit Sonderkonditionen unterstützen.“ Sorgen bereitet dem Leiter der Geschäftsstelle Mitte derzeit lediglich die ehemalige Rapsscheune. Die Holzkonstruktion ist inzwischen stark beschädigt, da bei einer früheren Sanierung die falsche Farbe verwendet wurde. „Die maroden Holzteile müssen ausgetauscht werden, was kein einfaches Unterfangen ist, und wir müssen Ideen finden, wie die denkmalgeschützte Rapsscheune in Zukunft genutzt werden soll.“ Seite 26, Kompakt Zeitung Nr. 241

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