Neue Straßenreinigungsgebühren geplant

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025 und 2026 neu kalkuliert. Diese Anpassung erfolgt aufgrund allgemeiner Preis- und Tarifsteigerungen. Die Fahrbahnreinigungsgebühr soll im Durchschnitt um 9,4 Prozent in nahezu allen Reinigungsklassen erhöht werden. Der Stadtrat wird in seiner Dezembersitzung über den entsprechenden Satzungsentwurf entscheiden.
Für die Fahrbahnreinigung ergeben sich folgende Änderungen:
- Reinigungsklassen I, Ia, Ib und II steigt von 1,46 Euro auf 1,59 Euro
- Reinigungsklasse Ic erhöht sich die Gebühr von 3,41 Euro auf 3,72 Euro
- Reinigungsklasse III steigt von 0,97 Euro auf 1,06 Euro
- Reinigungsklasse IV steigt von 0,49 Euro auf 0,53 Euro an
- Reinigungsklasse VI ist eine Erhöhung von 0,24 Euro auf 0,27 Euro geplant
- Reinigungsklasse VII wird die Gebühr von 0,11 Euro auf 0,22 Euro angehoben.
- Reinigungsklasse V bleiben die Anlieger weiterhin verantwortlich
Die Gehwegreinigung wird ebenfalls teurer und ändert sich wie folgt:
- Reinigungsklasse I steigt von 2,46 Euro auf 2,64 Euro
- Reinigungsklasse Ia erhöht sich von 3,24 Euro auf 3,49 Euro
- Klassen Ib und Ic hebt sich von 4,30 Euro auf 4,64 Euro an
Für die Reinigung der Durchgangsstraßen ändern sich die Preise wie folgt:
- von 0,97 Euro auf 1,06 Euro für die Reinigungsklassen ID, IaD, IbD (Reinigung dreimal wöchentlich)
- von 1,47 auf 1,59 Euro für die Reinigungsklasse IcD (Reinigung siebenmal wöchentlich),
- von 1,21 Euro auf 1,33 Euro für die Reinigungsklasse IID (Reinigung dreimal wöchentlich),
- von 0,73 auf 0,80 Euro für die Reinigungsklasse IIID (Reinigung zweimal wöchentlich)
- von 0,37 Euro auf 0,41 Euro für die Reinigungsklasse IVD (Reinigung einmal wöchentlich)
Die Neukalkulation der Gebühren ist notwendig, da die derzeitige Satzung zum Dezember ausläuft. Dabei wurden sowohl Kostenüberdeckungen als auch -unterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt. Für Durchgangsstraßen steigen die Gebühren ebenfalls, wobei die Stadt einen Teil der Kosten übernimmt, um das allgemeine Erscheinungsbild zu wahren. Der kommunale Eigenanteil an den gebührenfähigen Kosten beträgt in der Regel 25 Prozent.
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