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Der 51. Meter: Wem gehört der Dom?

Michael Ronshausen

Kostspieliges Unterfangen: Bauarbeiten im Westwerk bis in 100 Metern Höhe. Foto: Peter Gercke

In seinem alltäglichen Betrieb als Gotteshaus einer evangelischen Gemeinde, aus der Sicht der touristischen Besucher und nicht zuletzt auch der Menschen, die im Schatten der Kathedrale leben, drängt sich meist die Vermutung auf, der Dom wäre selbstverständliches Eigentum der Kirche oder er befände sich sogar im Besitz der Evangelischen Domgemeinde. Betrachtet man dabei die vorrangige Nutzung des Doms durch die Gemeinde, wird diese Vermutung sogar bestätigt. Doch tatsächlich gestalten sich die Eigentumsverhältnisse völlig anders. Der Magdeburger Dom ist heute Staatseigentum, genauer: Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt. Und ohne näher auf die politischen Verwerfungen der vergangenen 200 Jahre mit all ihren Veränderungen einzugehen, hat sich an diesem Verhältnis zwischen Dom und Staat seither nicht viel verändert. Selbst in den 40 Jahren der sozialistischen DDR gehörte der Dom dem Staat.


In den Jahrhunderten zuvor sah das anders aus. Der Dom gehörte selbstverständlich zuerst dem katholischen Erzbistum und später dem evangelischen Domkapitel. Im unmittelbaren Umfeld existierte mit der sogenannten Domfreiheit sogar eine Art eigenes Gemeinwesen – mit selbstständiger und unabhängiger Gerichtsbarkeit. Finanziert werden konnte diese Form eines „Staates im Staate“ durch erhebliche Zuwendungen, die dem Erzbistum und dem Dom seit frühester Zeit zuteilwurden. Dabei ging es nicht nur um den Mammon als klingende Münze. Über die Jahrhunderte hinweg sammelte der Dom durch Erbschaften, Stiftungen und Schenkungen riesige Ländereien in Form von Wäldern und Fluren. Das erweckte in unfreundlichen Zeiten stets gewisse Begehrlichkeiten. So kam es schließlich 1807 nicht nur zur Auflösung des Domkapitels, sondern auch zur Einziehung des enormen Vermögens durch Napoleon Bonaparte, zugunsten des neu gegründeten Satellitenstaates namens Königreich Westphalen.


Inwiefern es gerecht war, dem Dom dieses Vermögen nach der Franzosenzeit vorzuenthalten, mag dahingestellt sein. Tatsächlich blieben der Dom und andere Kirchen fortan im Besitz des Staates, der insbesondere mit den unbeweglichen Gütern seine Finanzen sanierte, dafür aber auch dauerhaft die Verantwortlichkeit für den Erhalt dieser Bauten übernahm. Und das funktioniert seit mehr als 200 Jahren – wenn auch oft nur halbwegs. Bereits zwischen 1826 und 1834 wurde der Dom auf Kosten des preußischen Staates und zu einem erheblichen Teil mit Mitteln aus der Privatschatulle König Friedrich Wilhelms III. „generalrepariert“. Auch zur Kaiserzeit, in „Weimar“ und in den NS-Jahren standen stets Mittel zur Verfügung – manchmal mehr, manchmal weniger. Die Rettung des Doms und die Beseitigung der schweren Kriegsschäden nach 1945 und bis 1955 war aus wirtschaftlicher Sicht eine große Aufgabe, die von der DDR getragen wurde. Nach der Wende übernahm zuerst die Domstiftung des Landes Sachsen-Anhalt (heute Kulturstiftung) das Eigentumsrecht am und die Verantwortung für den Dom. Jedoch sind nicht alle in irgendeiner Form am Dom beteiligten Institutionen und Personen mit dieser Lösung zufrieden. Immer wieder gibt es Stimmen, die den Dom lieber in ausschließlich kirchlicher Verantwortung sähen.

Seite 10, Kompakt Zeitung Nr. 233

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