Arbeitnehmerentgelt in
Sachsen-Anhalt deutlich
unter Bundesdurchschnitt
Die Summe der in Sachsen-Anhalt gezahlten Arbeitnehmerentgelte stieg 2023 weiter an und erreichte einen Wert von 39,4 Milliarden Euro. Damit ergab sich im Vergleich zu 2022 ein Anstieg um 2,2 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent. Bundesweit erhöhten sich die Arbeitnehmerentgelte durchschnittlich um 6,7 Prozent und damit stärker als in Sachsen-Anhalt. Das ergaben erste vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen“ zu den Arbeitnehmerentgelten sowie den Bruttolöhnen und -gehältern 2023. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde die positive Entwicklung der Entlohnung jedoch durch den Rückgang der Arbeitnehmeranzahl um 0,1 Prozent (934 Personen) abgeschwächt.
Die gezahlten Arbeitnehmerentgelte erhöhten sich im Bereich Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Plus um 8,3 Prozent am stärksten. Zurückzuführen war dieses positive Ergebnis sowohl auf eine höhere Entlohnung (+7,9 %) als auch auf einen Anstieg der Arbeitnehmeranzahl (+0,3 %). Mit Zunahmen von jeweils fünf Prozent blieben das Verarbeitende Gewerbe sowie die Öffentlichen und sonstigen Dienstleister, Erziehung und Gesundheit am weitesten hinter der Landesentwicklung zurück.
Für die durchschnittlich je Arbeitnehmer gezahlten Entgelte errechnete sich ein Wert von 43.043 Euro. Prozentual lag der Anstieg in Sachsen- Anhalt (+6,0 %) über der bundesweiten Entwicklung (+5,8 %). Absolut ergab sich damit für Sachsen-Anhalt ein Plus um 2.442 Euro, der Bundeswert stieg um 2.792 Euro. Die Pro-Kopf-Entgelte in Sachsen-Anhalt erreichten 2023 einen Angleichungsstand an den Bundeswert von 84 Prozent, den niedrigsten unter allen Bundesländern. Pro Arbeitnehmer waren das 8.199 Euro weniger als bundesweit.
In den einzelnen Wirtschaftsbereichen zeigten sich bei den Pro-Kopf-Entgelten deutliche Niveauunterschiede. Dabei wies das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe mit 49.845 Euro den höchsten Wert im Land aus. Ursächlich dafür war neben einer hohen tariflichen Bindung und Vollbeschäftigung auch ein geringer Anteil marginaler Beschäftigung (2,9 %). Die Pro-Kopf-Entgelte lagen dennoch um 15.101 Euro unter dem Bundesdurchschnitt, was einem Angleichungsstand von 76,7 Prozent entsprach. Die geringsten Pro-Kopf-Entgelte entfielen auf die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (30.542 Euro) und den Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (35.204 Euro).
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