Magdeburger Gesichter: Rittergutsbesitzer in Polen

Karin Kanter

Das Kulturhistorische Museum Magdeburg erinnerte 2021 an Magdeburger Gesichter de­s 19. Jahrhunderts. Die Porträts der Sonderausstellung sind weiterhin in der Kompakt-Zeitung und auf www.kompakt.media zu finden.

 

August Heinrich Simon, geboren 1805 in Breslau, begann eben dort das Studium der Rechtswissenschaften und Kameralistik. Er wechselte später die Universität und schloss 1827 sein Studium in Berlin ab, um anschließend in den preußischen Staatsdienst einzutreten. Seine Karriere erhielt einen Knick, als er 1829 wegen eines verbotenen Duells und der Tötung seines Gegners zu lebenslanger Festungshaft verurteilt wurde. Nach dreijähriger Internierung in Glogau wurde er 1830 begnadigt und als Hilfsarbeiter an Breslauer Gerichten eingesetzt. Nach seiner Tätigkeit an Gerichten in Breslau, Berlin, Magdeburg und Frankfurt/ Oder wurde er ins Preußische Kultusministerium aufgenommen.
Auf die Verschärfung der preußischen Zensurgesetze 1844 reagierte Simon, indem er mit dem Entwurf eines „Preußischen Staatsrechts“ für die Einführung einer Verfassung plädierte und im Folgejahr mit dem Artikel „Die preußischen Richter und die Gesetze vom 29.03.1844“ in der Schlesischen Zeitung gegen die Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit protestierte. Ungeachtet der sich daraus entwickelnden Kontroverse mit dem ehemaligen Justizminister v. Kamptz war er an der Ausarbeitung des Allgemeinen Landrechts in Gestalt des „Fünfmännerbuches“ beteiligt. Da Simon ausgerechnet in dem vom Hauptinitiator der Verschärfung der Zensurgesetze, Eichhorn, geleiteten Ministerium arbeitete, war es nicht verwunderlich, dass ihm 1845 der beantragte Urlaub verweigert wurde, den er zwecks Vorbereitung weiterer Publikationen benötigte. Aus dem preußischen Staatsdienst ausgeschieden, schrieb Simon mit Robert Blum einige Artikel, die ihm 1847 eine Anklage wegen Majestätsbeleidigung gegenüber König Friedrich Wilhelm IV. eintrugen. 1848 wurde der Abgeordnete des preußischen Landtags ins Frankfurter Vorparlament geschickt, wo er sogleich die Funktion des Sekretärs übernahm und zum Mitglied des Fünfzigmänneraussschusses bestellt wurde. Maßgeblich an der Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung beteiligt, wurde Simon von den Magdeburger Bürgern als Abgeordneter gewählt. Gemeinsam mit Heinrich von Gagern arbeitete Simon am Konzept eines vereinten deutschen Kaiserreiches. Nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. war dieser Verfassungsentwurf Makulatur und die Auflösung der Nationalversammlung unvermeidlich.
Vom bis Mitte 1848 bestehenden Rumpfparlament war Simon als Mitglied der provisorischen Reichsregentschaft eingesetzt worden. Dadurch geriet er nach der Niederschlagung der Revolution im Juli 1849 in Gefahr und entging der drohenden Exekution durch seine Flucht in die Schweiz. Der in Deutschland wegen Hochverrats zu lebenslangem Zuchthaus Verurteilte erhielt 1851 von der Universität Zürich die Würde eines Ehrendoktors. In seinem Exil war Simon durch seine Beteiligung an Steinbrüchen, Kupferhütten sowie einigen landwirtschaftlichen Betrieben finanziell erfolgreich. 1860 ertrank er beim Schwimmen im Walensee.           

Seite 13, Kompakt Zeitung Nr. 236

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